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Hochwasser-Gefahrenkarten für weitere 113 Gemeinden im Kanton Zürich
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In den letzten Jahren hat die Baudirektion für 32 Gemeinden Gefahrenkarten erarbeitet, die mögliche Überschwemmungsflächen bei Hochwasser aufzeigen. Bis ins Jahr 2014 sollen für weitere 113 Zürcher Gemeinden Hochwasser-Gefahrenkarten ausgearbeitet werden. Dazu hat der Regierungsrat einen Kredit von acht Millionen Franken bewilligt. Die Gefahrenkarten bilden das zentrale Planungsinstrument zum vorbeugenden Schutz vor Naturgefahren.
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Im Kanton Zürich sind Hochwasserereignisse die häufigsten Naturgefahren. Heute dicht besiedelte Gebiete wie das Limmattal, das Glattal und das Tössgebiet liegen auf ehemaligen Überflutungsgebieten. Diese dicht besiedelten und industriell genutzten Gebiete sind von hoher Bedeutung für die Volkswirtschaft, aber gleichzeitig höchst verletzlich: Kommt es hier zu einer grossen Überschwemmung, ist das Schadenspotenzial immens. Gerade die Hochwasserereignisse 2005 haben die Bedeutung des vorsorgenden Hochwasserschutzes deutlich gezeigt. Daher hat der Bund die Kantone aufgefordert, bis im Jahr 2011 flächendeckende Gefahrenkarten zu erstellen. Diese zeigen auf, wo und in welchem Ausmass Menschen, Tiere und Sachwerte durch mögliche Überschwemmungen gefährdet sind.
1999 hat der Kanton Zürich mit der Erarbeitung der Gefahrenkarten begonnen. Bis heute wurden Gefahrenkarten für 32 Gemeinden und Städte mit hohem Gefährdungspotenzial und dichter Siedlungsstruktur erarbeitet, wovon 17 Karten bereits festgesetzt wurden und Karten für weitere 15 Gemeinden kurz vor der Festsetzung stehen. Zudem befinden sich Gefahrenkarten für 26 Gemeinden in Arbeit. Zu den erfassten Städten und Gemeinden zählen beispielsweise Dübendorf, Horgen, Uster, Wetzikon und Winterthur. Kurz vor der Festsetzung steht die Gefahrenkarte der Stadt Zürich. Der Regierungsrat hat nun einen Kredit von acht Millionen Franken bewilligt. Mit diesem Betrag sollen bis ins Jahr 2014 die Hochwasser-Gefahrenkarten für weitere 113 Gemeinden erarbeitet werden. Bereits im Jahr 2011 werden dabei rund 90 Prozent der bewohnten Fläche im Kantonsgebiet durch eine Gefahrenkarte abgedeckt sein. Verantwortlich für die Erarbeitung der Gefahrenkarten ist das Amt für Abfall, Wasser, Energie, und Luft (AWEL) der Baudirektion, die Umsetzung obliegt in erster Linie den Gemeinden.
Die bestehenden Gefahrenkarten können im Internet unter http://www.hochwasser.zh.ch abgerufen werden.
Stichwort Gefahrenkarte
Zum Schutz von Mensch und Tier und zur Vermeidung von Sachschäden haben die Gefahrenkarten Konsequenzen für die bauliche Nutzung und erfordern geeignete Massnahmen.
Die Gefahrenkarten unterscheiden die drei Gefahrenstufen erhebliche (rot), mittlere (blau) und geringe (gelb) Gefährdung. Weiter weisen sie Bereiche mit Restgefährdung (gelb-weiss) aus.
Anhand der Gefahrenkarten können die Gemeinden ihre Zonenplanung anpassen und beispielsweise festlegen, ob ein potenzielles Baugebiet gefahrlos überbaut werden kann, ob auf die Nutzung besser verzichtet wird, oder ob Schutzbauten erforderlich sind.
Ansprechperson für Fragen heute Donnerstag, 30. Oktober 2008, bis 15 Uhr: Thomas Schmidt, Projektleiter der Abteilung Wasserbau im AWEL, Baudirektion, Telefon 043 259 44 35
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(Medienmitteilung des Regierungsrates vom 30.10.2008) |
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