Gefahrenkarte

Mit den Bundesgesetzen zum Wasserbau (WBG, 1991) und Wald (WaG, 1991) sind die Kantone verpflichtet, Gefahrenkarten zu erstellen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen.

Die Baudirektion hat bereits für viele Gemeinden und Städte die Gefahrenkarten erlassen - bei einigen Gemeinden ist diese wichtige Grundlage noch ausstehend.

Das Konzept und die Finanzierung für die Erarbeitung der Gefahrenkarten stützt sich auf Regierungsratsbeschlüsse aus den Jahren 1999, 2006 und 2008.

Meist werden mehrere Gemeinden aufgrund des natürlichen Einzugsgebietes in einem Gefahrenkartenprojekt zusammengefasst. Die Bearbeitung erfolgt durch qualifizierte Ingenieurfirmen innerhalb eines exakt festgelegten Untersuchungsperimeters.

Neben der Gefährdung durch Hochwasser wird in Regionen, wo dies relevant ist, auch die Gefährdung aufgrund von Massenbewegungen wie beispielsweise Rutschungen untersucht.

Mit der Umsetzung der Gefahrenkarte machen die Gemeinden die betroffenen Grundeigentümer auf die potentiellen Naturgefahren aufmerksam und berücksichtigen die festgesetzten Gefahrenbereiche bei planungs- und baurechtlichen Festlegungen sowie bei der Notfallplanung.

Die Naturgefahrenkarten des Kanton Zürichs im Internet

Zur Zeit sind für ca. 1/3 aller Zürcher Gemeinden und 2/3 der Zürcher Wohnbevölkerung die Naturgefahrenkarten erstellt. Alle fertigen Karten werden im GIS-Portal des Kantons Zürich publiziert. Nachfolgend sind Beispiele von bereits erstellten Gefahrenkarten einsehbar: Stadt Zürich, Stadt Wetzikon und Gemeinde Wila.

Punktuelle Gefahrenabklärungen Hochwasser

Das Ziel der punktuellen Gefahrenabklärung ist die provisorische Klassierung der Gefahrenstufen durch eine Fachperson für einen örtlich begrenzten Standort (nur, wenn für diesen Standort keine rechtsgültigen Gefahrenkarten vorliegen).