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Gefahrenkarte
Mit den Bundesgesetzen zum Wasserbau (WBG, 1991) und Wald (WaG, 1991) sind die Kantone verpflichtet, Gefahrenkarten zu erstellen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen.
Die Baudirektion hat bereits für viele Gemeinden und Städte die Gefahrenkarten erlassen - bei einigen Gemeinden ist diese wichtige Grundlage noch ausstehend.
Das Konzept und die Finanzierung für die Erarbeitung der Gefahrenkarten stützt sich auf Regierungsratsbeschlüsse aus den Jahren 1999, 2006 und 2008.
Meist werden mehrere Gemeinden aufgrund des natürlichen Einzugsgebietes in einem Gefahrenkartenprojekt zusammengefasst. Die Bearbeitung erfolgt durch qualifizierte Ingenieurfirmen innerhalb eines exakt festgelegten Untersuchungsperimeters.
Neben der Gefährdung durch Hochwasser wird in Regionen, wo dies relevant ist, auch die Gefährdung aufgrund von Massenbewegungen wie beispielsweise Rutschungen untersucht.
Mit der Umsetzung der Gefahrenkarte machen die Gemeinden die betroffenen Grundeigentümer auf die potentiellen Naturgefahren aufmerksam und berücksichtigen die festgesetzten Gefahrenbereiche bei planungs- und baurechtlichen Festlegungen sowie bei der Notfallplanung.
Die Naturgefahrenkarten des Kanton Zürichs im Internet
Zur Zeit sind für ca. 1/3 aller Zürcher Gemeinden und 2/3 der Zürcher Wohnbevölkerung die Naturgefahrenkarten erstellt. Alle fertigen Karten werden im GIS-Portal des Kantons Zürich publiziert. Nachfolgend sind Beispiele von bereits erstellten Gefahrenkarten einsehbar: Stadt Zürich, Stadt Wetzikon und Gemeinde Wila.
Naturgefahrenkartierung
- Aktueller Projektstand Gefahrenkartierung Kanton Zürich (PDF, 950 kB)
- Pflichtenheft Gefahrenkartierung Hochwasser (AWEL, EBP, 2011/2) (PDF, 5 MB)
- Pflichtenheft Gefahrenkartierung Massenbewegungen (AWEL, EBP, 2011/1) (PDF, 4 MB)
- Studie zur Hochwassersicherheit der Zürcher Abwasserreinigungsanlagen (AWEL, 2008) (PDF, 70 Seiten, 1 MB)
Umsetzung Gefahrenkartierung
- Leitfaden zur Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser (AWEL, GVZ, 2003) (PDF, 13 Seiten, 2 MB)
- Richtlinie zum Objektschutz gegen Naturgefahren (AWEL, GVZ, 1999) (PDF, 106 Seiten, 1 MB)
- Broschüre für Grundeigentümer "Hochwasser: Vorbeugen - Schützen - Schäden vermeiden" (AWEL, GVZ, 2003) (PDF, 14 Seiten, 1 MB)
- Leitfaden Objektschutznachweis Naturgefahren, Hochwasser/Oberflächenabfluss (AWEL, GVZ, 2011) (PDF, 24 Seiten, 2 MB)
- Nachweis Objektschutzmassnahmen Formular A und B (PDF, 7 Seiten, 346 kB)
- Arbeitshilfe Umsetzung Gefahrenkarte Hochwasser bei Neu- und Umbauten (AWEL, GVZ, Stand: 22. August 2011) (PDF, 23 Seiten, 1 MB)
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Wasserbau
Sektion Planung
Walcheplatz 2
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Christian Schuler
Telefon
043 259 44 35
Fax
043 259 42 99
E-Mail
christian.schuler@bd.zh.ch
