Entwicklungskonzept Zukunft Tössegg

Im reizvollen Mündungsgebiet der Töss treffen unterschiedliche Ansprüche aufeinander. In der Vergangenheit haben insbesondere die Verkehrssituation, das Ausflugsrestaurant, die Bootsplätze, die Geschiebebaggerungen und der Zeltplatz zu reden gegeben. Um die verschiedenen Interessen unter einen Hut zu bringen, hat die Baudirektion zusammen mit der Gemeinde Freienstein-Teufen das Projekt «Zukunft Tössegg» lanciert. Unter Einbezug der verschiedenen Nutzer- und Interessengruppen wurde das Entwicklungskonzept „Zukunft Tössegg“ erarbeitet.

In Leitsätzen, einer Grundhaltung sowie dem Zielbild wird die grundsätzliche Stossrichtung über die künftige Nutzung und Gestaltung des Gebiets beschrieben. Im Zielbild wird die Tössegg in fünf Teilräume unterteilt:

  • Die Kulturlandschaft „Waldheim“, ein landwirtschaftlich genutztes Gebiet westlich der Tössmündung;
  • Die Naturlandschaft „Töss“, der Tösslauf mit seinen Ufern;
  • Die Erholungslandschaft „Tössegg“, mit den Bootsanlagestellen, dem Restaurant und der Parkierung;
  • Die Kulturlandschaft „Schlossacker/Widen“, ein von Ackerbau und Rebbergen geprägter Landschaftsraum;
  • Die Kulturlandschaft „Rihalden“, ein ruhiges und wenig intensiv genutztes Gebiet nördlich der Tössegg.

Für jeden Teilraum werden Lösungsansätze und Massnahmen definiert, welche nötig sind, um das angestrebte Zielbild zu erreichen. Als sogenannte Schlüsselprojekte werden diejenigen Massnahmen bezeichnet, die für die Zielerreichung von zentraler Bedeutung sind und die vertiefte Abklärungen benötigen. Es sind dies:

  • Erschliessung: Die Erschliessung soll optimiert werden. Es wird eine Erweiterung der Anzahl Parkplätze vorgeschlagen; zudem soll die Voraussetzung geschaffen werden, dass Busse problemlos wenden können. Und nicht zuletzt soll die Möglichkeit geprüft werden, die Tössegg an den Wochenenden im Sommerhalbjahr mit einem Postautokurs zu bedienen.
  • Trägerschaft Tössegg: Eine neu zu konstituierende Trägerschaft soll als zentrale Anlaufstelle die Anliegen an der Tössegg sowie die Umsetzung der in diesem Entwicklungskonzept formulierten Massnahmen koordinieren.
  • Schutzverordnung: Für das nationale Auengebiet Töss soll eine Schutzverordnung erarbeitet werden. Unter Würdigung der verschiedenen Interessen ist darin die zulässige Nutzung und die Pflege des Gebiets zu regeln.
  • Deltaentwicklung / Schiffsbetrieb: In Zukunft soll möglichst auf Geschiebebaggerungen im Tössdelta verzichtet werden können. Als erstes wird geprüft, ob die Ein-/Auswasserungsstelle sowie die unteren beiden Anlegestellen flussaufwärts verlegt werden können. Des Weiteren soll die Wirksamkeit allfälliger wasserbaulicher Massnahmen zur Beeinflussung der Strömungsverhältnisse der Töss untersucht werden. Mit Interventionslinien soll definiert werden, ab welchem Zeitpunkt Eingriffe mit Baggerungen ins Auge gefasst werden können.

Das vorliegende Entwicklungskonzept sieht eine Änderung der planungsrechtlichen Grundlagen nur im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Ausbau des Ausflugparkplatzes (regionaler Richtplan) und der Definition der detaillierten Nutzungsbestimmungen im Auengebiet in Form einer Schutzverordnung vor.

Das Entwicklungskonzept „Zukunft Tössegg“ ist eine wichtige Grundlage für die Diskussion über künftige Nutzungsansprüche an die Tössegg und deren Beurteilung.