Planung & Karten

Zuströmbereiche

Die Ausscheidung von Zuströmbereichen Zu dient der langfristigen Erhaltung bzw. Verbesserung der Trinkwasserqualität (insbesondere Schutz vor Beeinträchtigung durch persistente Stoffe).

Der Zuströmbereich umfasst jenes Gebiet, aus dem etwa 90% des Grundwassers stammt, welches bei einer Grund- oder Quellwasserfassung höchstens entnommen werden darf. Die Festlegung erfolgt aufgrund hydrogeologischer Kriterien. Mittels gezielten Einschränkungen in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung innerhalb der Zuströmbereiche - in Abhängigkeit von der Gefährdung oder den Sanierungserfordernissen - soll die Auswaschung von Grundwasser gefährdenden, persistenten Stoffen (z.B. Nitrat) innerhalb des Zuströmbereichs präventiv möglichst gering gehalten oder im Sanierungsfall soweit reduziert werden, dass die für Grund- bzw. Trinkwasser gesetzlich zulässigen Werte eingehalten werden können. Dîe Zuströmbereiche Zu sind auf der Gewässerschutzkarte dargestellt. Zuströmbereiche Zo sind im Kanton Zürich keine ausgeschieden.