Planung & Karten

Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen und -arealen

Grundwasserschutzzonen müssen um Grund- und Quellwasserfassungen (sowie Grundwasseranreicherungsanlagen), welche im öffentlichen Interesse liegen, ausgeschieden werden und dienen dem unmittelbaren Schutz der Fassungsanlagen bzw. des in diesen Fassungen geförderten Trinkwassers.

Eine Grundwasserschutzzone ist in der Regel in die Zonen S1 (Fassungsbereich), S2 (Engere Schutzzone) und S3 (Weitere Schutzzone) unterteilt, wobei in den jeweiligen Zonen entsprechende Nutzungsbeschränkungen gelten. Diese sind im zugehörigen Schutzzonenreglement festgehalten. Die Zoneneinteilung ist aus dem Schutzzonenplan ersichtlich.

Mit der Festlegung von Grundwasserschutzarealen werden Gebiete ausgeschieden, welche für die künftige Nutzung und Anreicherung von Grundwasservorkommen von Bedeutung sind. In diesen Arealen dürfen keine Bauten und Anlagen erstellt oder Arbeiten ausgeführt werden, die künftige Nutzungs- und Anreicherungsanlagen beeinträchtigen könnten.