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Planung & Karten
Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen und -arealen
Grundwasserschutzzonen müssen um Grund- und Quellwasserfassungen (sowie Grundwasseranreicherungsanlagen), welche im öffentlichen Interesse liegen, ausgeschieden werden und dienen dem unmittelbaren Schutz der Fassungsanlagen bzw. des in diesen Fassungen geförderten Trinkwassers.
Eine Grundwasserschutzzone ist in der Regel in die Zonen S1 (Fassungsbereich), S2 (Engere Schutzzone) und S3 (Weitere Schutzzone) unterteilt, wobei in den jeweiligen Zonen entsprechende Nutzungsbeschränkungen gelten. Diese sind im zugehörigen Schutzzonenreglement festgehalten. Die Zoneneinteilung ist aus dem Schutzzonenplan ersichtlich.
Mit der Festlegung von Grundwasserschutzarealen werden Gebiete ausgeschieden, welche für die künftige Nutzung und Anreicherung von Grundwasservorkommen von Bedeutung sind. In diesen Arealen dürfen keine Bauten und Anlagen erstellt oder Arbeiten ausgeführt werden, die künftige Nutzungs- und Anreicherungsanlagen beeinträchtigen könnten.
- Standard - Schutzzonenpflicht (AWEL, KLZH) (PDF, 2 Seiten, 22 kB)
- Information: Ablauf der Schutzzonenausscheidung (PDF, 1 Seite, 13 kB)
- Normreglement für Grundwasser-Schutzzonen des Kantons Zürich (Vorlage) (Word, 35 Seiten, 201 kB)
- Vollzugshilfe: Anleitung zur Erstellung des Normreglements für Grundwasser-Schutzzonen des Kantons Zürich (Word, 3 Seiten, 50 kB)
- Katalog der wichtigsten Nutzungsbeschränkungen in Grundwasser-Schutzzonen (PDF, 1 Seite, 7 kB)
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Gewässerschutz
Sektion Grundwasser & Wasserversorgung
Weinbergstrasse 17
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Annette Jenny
Telefon
043 259 39 44
Fax
043 259 54 51
E-Mail
annette.jenny@bd.zh.ch
