Grundwasserbewilligungen

Sondierbohrungen & Pumpversuche

Bohrungen ins Grundwasser dürfen nur mit einer Bewilligung des AWEL ausgeführt werden. Gesuche für Sondierbohrungen und Pumpversuche sind per E-Mail oder Post direkt dem AWEL, Abt. Gewässerschutz einzureichen.

Die durch die Abteilung Gewässerschutz aufgebaute Sondierbohrungsdatenbank kann bei der Abklärung für neue Bohrungen eine Hilfe sein.