Grundwasserbewilligungen

Grund- & Quellwassernutzung

Wer Grund-, Quell- und Drainagewasser nutzen will, braucht dafür eine wasserrechtliche Konzession oder Bewilligung. Dies gilt für die Nutzung als Trink- und Brauchwasser, als Wärme- und Kältequelle, zum Bewässern von Kulturen oder zum Speisen eines Weihers.

Empfehlung: Erarbeitung des Gesuchs zusammen mit der Fachstelle.
Die Gesuchsunterlagen sind dreifach der Standort-Gemeinde einzureichen.