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Grundwasserbewilligungen
Bauen in Grundwasserschutzzonen
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Es wird in der Schweiz hauptsächlich aus Grund- und Quellwasser gewonnen. Grundwasserschutzzonen dienen dem unmittelbaren Schutz der Grund- und Quellwasserfassungen, bzw. dem zu Trinkwasserzwecken genutzten Grundwasser.
Bei Bauvorhaben in Schutzzonen sind die Bestimmungen des jeweiligen Schutzzonenreglements zu beachten. In der Regel sind Bauvorhaben in den Schutzzonen S1 und S2 sowie in Schutzarealen nicht zulässig. Vorhaben in provisorischen Grundwasserschutzzonen sind im Einvernehmen mit dem AWEL, Abteilung Gewässerschutz, zu planen.
Das gewässerschutzrechtliche Gesuch für ein Bauvorhaben in einer Grundwasser- schutzzone muss zusammen mit dem Baugesuch bei der örtlichen Baubehörde eingereicht werden.
Konzeptskizzen für die Ausgestaltung der Leckerkennung bei erdberührten Güllenbehältern in der Grundwasserschutzzone S3
- Grundriss eines Güllenbehälters mit Leckerkennung in der Grundwasserschutzzone S3 (PDF, 1 Seite, 509 kB)
- Querschnitt eines Güllenbehälters mit Leckerkennung in der Grundwasserschutzzone S3 (PDF, 1 Seite, 678 kB)
- Längsschnitt eines Güllenbehälters mit Leckerkennung in der Grundwasserschutzzone S3 (PDF, 1 Seite, 440 kB)
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Gewässerschutz
Sektion Grundwasser & Wasserversorgung
Weinbergstrasse 17
Postfach
8090 Zürich
Kontaktpersonen:
Annette Jenny
Telefon
043 259 39 44
Fax
043 259 54 51
E-Mail
annette.jenny@bd.zh.ch
Dr. Kurt Nyffenegger
Telefon
043 259 32 93
Fax
043 259 54 51
E-Mail
kurt.nyffenegger@bd.zh.ch
