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Rechtliche Grundlagen
Verwaltungsrecht
Die Kosten für Massnahmen, welche die Behörden zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für die Gewässer sowie zur Feststellung eines Schadens treffen werden dem Verursacher überbunden. Dabei können zum Teil beträchtliche Kosten anfallen. Es sind dies die Einsatzkosten der beteiligten Schadendienste, Laboranalysen, Schadenbehebungskosten wie Kanalspülungen, Aushubarbeiten, Entsorgungskosten etc. Der Vollzug der Umweltgesetzgebung liegt bei den kantonalen Verwaltungen.
Strafrecht
Wird der Kantonspolizei eine gesetzeswidrige Handlung gemeldet, prüft sie die Eröffnung eines strafrechtlichen Verfahrens. Dieses führt in der Regel zu einem Rapport, der je nach Schwere zuhanden des Statthalters oder des Staatsanwaltes geht. Umweltsünder müssen mit Geldstrafe, Busse oder Freiheitsstrafe rechnen.
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Gewässerschutz
Sektion Pikettdienst
Weinbergstrasse 17
Postfach
8090 Zürich
Telefon
043 259 32 07
Fax
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E-Mail
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