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Alarmieren
Der Faktor Zeit entscheidet meist darüber, ob die Ursache einer Gewässerverschmutzung gefunden und der Schaden eingegrenzt werden kann. Nur bei sofortiger Meldung kann die Kantonspolizei die übrigen erforderlichen Einsatzkräfte rechtzeitig aufbieten und die Wasserproben zur Beweissicherung erheben.
Rufen Sie sofort an, Meldungen am Folgetag oder später sind oft nutzlos!
Weitere Informationen
Notfallnummern
Kantonspolizei:
Telefon 117
Feuerwehr:
Telefon 118
Kontakt
AWEL
Abteilung Gewässerschutz
Sektion Pikettdienst
Weinbergstrasse 17
Postfach
8090 Zürich
Telefon
043 259 32 07
Fax
043 259 54 51
E-Mail
gewaesserschutz@bd.zh.ch
