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Gebietseinteilung
Zuständigkeiten - Unser Auftrag
Der Kanton Zürich muss die Hochwassersicherheit an Gewässern von kantonler oder Regionaler Bedeutung sicherstellen. Gemäss Bundesgesetz über den Wasserbau (Art. 3, Abs.1) erfolgt dies in erster Linie durch den Unterhalt der Gewässer und durch raumplanerische Massnahmen.
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Kontakt
AWEL
Abteilung Wasserbau
Sektion Gewässerunterhalt
Walcheplatz 2
Postfach
8090 Zürich
Telefon
043 259 32 24
Fax
043 259 42 99
E-Mail
wasserbau@bd.zh.ch

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