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Seen: Methoden & Grundlagen
Bei der Beurteilung des Gewässerzustandes stehen die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV), Anhang 2 im Vordergrund. Die GSchV stellt jedoch für stehende Gewässer mit Ausnahme der minimalen Sauerstoffkonzentration nur qualitative und keine nummerischen Anforderungen. Für eine nachvollziehbare Bewertung des Seezustandes wurde deshalb für den Kanton Zürich das Vorgehen bei der Probenahme sowie die qualitativen Anforderungen zur Beurteilung des Seezustandes präzisiert.
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