Fliessgewässer: Methoden & Grundlagen

Bei der Beurteilung des Gewässerzustandes stehen die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV), Anhang 2 im Vordergrund. Die Beurteilung der Fliessgewässer im Kanton Zürich erfolgt in der Regel aufgrund der im Rahmen des Modul-Stufen-Konzepts von BAFU, EAWAG, kantonalen Fachstellen und privaten Büros erarbeiteten Methodenvorschläge. Bei einzelnen Kenngrössen, die im Rahmen des Modul-Stufen-Konzeptes noch nicht oder mit spezifisch auf den Kanton Zürich abgestimmten Beurteilungsmethoden besser beurteilt werden können, wird von diesem Grundsatz abgewichen.