Bewilligungen/Konzessionen

Bauen im Hochwasser-Gefahrenbereich (BVV-Ziffer 1.6.5)

Hochwasser der Limmat beim Hof Far in Dietikon am 3. Juni 2004

Baubegehren in Gebieten, in denen mit Hochwassern zu rechnen ist, werden zuerst von den Gemeindebehörden beurteilt. Bei Objekten in roten und blauen Gefährdungszonen (gemäss Gefahrenkarte Hochwasser) muss das Gesuch Angaben zu den vorgesehenen Hochwasserschutzmassnahmen enthalten (Objektschutzmassnahmen inkl. Bemessungen).

Bei Objekten in gelben oder gelb-weissen Gefährdungszonen genügt eine Selbstdeklaration der Schadenverhütungsmassnahmen.

Mögliche Massnahmen bei bestehenden Bauten:
- Rückstauschutz für Kanalisation anbringen
- Öltanks veranken
- Lichtschächte anheben
- Dämme und Mauern erstellen
- Öffnungen und Aussenwände abdichten

Mögliche Massnahmen bei Neubauten:
- erhöhte Lage des Erdgeschosses, resp. der Gebäudeöffnung planen
- angepasstes Nutzunskonzept der Innenräume
- Anordnung auf einer Anschüttung
- Mauern und Dämme erstellen