Regenwasser

Nach dem Gewässerschutzgesetz (Art. 7) ist nicht verschmutztes Regenwasser zu versickern. Die Versickerung über den bewachsenen Boden ist generell dem Versickern in einer unterirdischen Versickerungsanlage vorzuziehen. Ist die Versickerung nicht möglich, kann das Regenwasser – wo nötig – mit Rückhaltemassnahmen (Retention) in ein Gewässer eingeleitet werden. Abhängig von der Nutzung der Abflussflächen wird das Abwasser als gering, mittel oder hoch belastet eingestuft und bedarf allenfalls vor der Versickerung bzw. Einleitung einer Behandlung. Falls eine Versickerung oder Einleitung nicht möglich oder nicht zweckmässig ist, kann das Regenwasser einer Abwasserreinigungsanlage (ARA) zugeführt werden.

In den Grundwasserschutzzonen S1 und S2 sowie in den Grundwasserschutzarealen ist die Versickerung von Regenwasser verboten. Im Gewässerschutzbereich Au ist zum Schutz des Grundwassers in Zweifelsfällen auf eine Versickerung zu verzichten.

Meteorwasser

Meteorwasser ist nichts anderes als Regenwasser, welches von Dächern und Plätzen abfliesst und zu «entsorgen» ist.

Der Ausdruck Meteorwasser soll in keinem der bekannten deutschen Wörterbücher zu finden sein, geht aus der Publikation «Merk-Würdigkeiten aus dem Kanton Zürich» der Zürcher Kantonalbank hervor. Fündig würde man erst im griechischen Wörterbuch, wonach «ta metéora» Luft- und Himmelserscheinungen bzw. überirdische Dinge seien.