Entwässerungsplanung

Die Entwässerungplanung kann einer Region (REP), einem Abwasserverband (VGEP) oder einer Gemeinde (GEP) dienen.

Die Entwässerungsplanung beantwortet die folgenden Fragen:

  • Wie erfolgt die Abwasserentsorgung in der einzelnen Gemeinde?
  • Könnten die Abwasserreinigungsanlagen (ARA) oder der Kanalnetzbetrieb der Gemeinden optimiert werden?
  • Beeinflussen mehrere Gemeinden durch ihre Abwasserentsorgung das gleiche Gewässer?
  • Welches Regenwasser, das auf die Dächer, Plätze und Verkehrsflächen fällt, muss als verschmutzt angenommen werden?
  • Welche Massnahmen sind für den Gewässerschutz in anderen Sachbereichen, wie z.B. die Landwirtschaft etc., erforderlich?
Abbildung zur Definition von REP, V-GEP und GEP

Generelle Entwässerungsplanung (GEP)

Konzeptionell legt der GEP für das Gebiet einer Gemeinde fest, nach welchem Entwässerungssystem die Abwasserentsorgung zu erfolgen hat. Unterschieden wird nach den beiden Varianten Mischsystem und Trennsystem sowie Modifikationen dieser Systeme. Die Modifikationen betreffen meistens die unterschiedliche Entsorgung des nicht verschmutzten Abwassers. Inhalt und Umfang des Planwerkes GEP richtet sich nach den Verhältnissen der Gemeinde. 

Zweck des GEP ist die Sicherstellung eines koordinierten Ausbaus der öffentlichen Kanalisation und insbesondere deren Werterhaltung durch einen zweckmässigen Betrieb und Unterhalt oder Sanierung der Abwasseranlagen, welche dem Gewässerschutz Rechnung tragen.

Neben dem GEP zeigt der Kanalisationskataster die bestehenden Abwasseranlagen der öffentlichen Kanalisation und der Grundstücksentwässerung. Die Grundstücks- bzw. Liegenschaftsentwässerung hat nach Massgabe des GEP zu erfolgen.

Mittels Plänen und Berichten zu verschiedenen Themen im Zusammenhang Abwasserentsorgung und Gewässerschutz zeigt der GEP die Entwässerungsverhältnisse der Gemeinde und den Handlungsbedarf.

Grundlage der GEP-Bearbeitung sind die Zustandberichte Gewässer, Fremdwasser, Kanalisation, Versickerung, Einzugsgebiet sowie Gefahrenbereiche.
Basierend auf ihnen wird das Entwässerungskonzept für das Siedlungsgebiet der Gemeinde festgelegt und der allfällige Handlungsbedarf ausgewiesen. Damit ist der GEP Grundlage für Erweiterung, Anpassung, Unterhalt und Sanierung (Werterhaltung) des öffentlichen Kanalnetzes sowie für die Beurteilung der privaten Liegenschaftsentwässerung im Rahmen von Baubewilligungsverfahren. Die Gewässerschutzverordnung des Bundes regelt mit Art. 5 die Kommunale Entwässerungsplanung. Diverse Themen der GEP werden zweckmässiger auf Stufe Zweckverband einer Abwasserreinigungsanlage bearbeitet, damit die beteiligten Gemeinden Planungskosten einsparen.

Datenmodell und -struktur (gemäss VSA)

Der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) hat neben den GEP-Musterpflichtenheften auch eine Datenstruktur für die Siedlungsentwässerung (DSS) ausgearbeitet, nach der die GEP-Daten systematisch strukturiert und erfasst werden sollten und dann via INTERLIS in verschiedene Datenbanken transfereirt werden können. Zur Zeit erarbeitet eine VSA-Arbeitsgruppe ein Minimalmodell aus welche Punkte aus dem recht komplexen Modell für jede Gemeinde der Schweiz mindestens erarbeitet werden soll.

Besprechungs- und Planungshilfen zum VSA-DSS Modell: