Finanzierung & Werterhalt

Gebühren bei Abwasseranlagen

In der Wahl der Gebührensysteme sind die Gemeinden frei. Im Rahmen des von der Gemeinde gewählten Abgabenkonzepts hat sie verschiedene Rahmenbedingungen zu beachten, so das Kostendeckungsprinzip, das Äquivalenzprinzip, das Willkürverbot und das Gleichbehandlungsgebot.

Mit dem Muster einer Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (GebV) wird den Städten und Gemeinden eine Grundlage für die Anpassung der kommunalen Gebührenverordnung zur Verfügung gestellt. Die kantonalen Muster (Siedlungsentwässerungs- und Gebührenverordnung) werden periodisch - unter Einbezug der Erfahrungen mit den kommunalen Verordnungen - angepasst.

Für die Gebührenplanung stellt das AWEL die Wegleitung zum finanziellen Führungssystem der Wasserver- und Abwasserentsorgung mit der dazugehörenden Excel-Datei als einfaches Hilfsmittel den Gemeinden zur Verfügung.