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Bewilligungen zur Abwasserentsorgung
Sauberes Abwasser in ein Gewässer einleiten
Abwasser in einen See oder ein offenes oder eingedoltes Fliessgewässer einleiten erfordert eine gewässerschutz- und fischereirechtliche Bewilligung. Bei Rohrdurchmessern über 200 mm ist eine kantonale gewässerschutzrechtliche und wasserbaupolizeiliche Bewilligung erforderlich. Kleinere Einleitungen bewilligt die Gemeinde, ausgenommen aus Betrieben mit sehr umweltrelevanten Prozessen oder aus Betrieben mit umweltrelevanten Prozessen, die nicht in eine Branchenlösung eingebunden sind.
Gesuche für Einleitung in ein Gewässer an die örtliche Baubehörde enthalten:
- Ein Entwässerungs-/Kanalisationsplan mit Angaben zum Abwasseranfall und Art/Umfang der Schmutzstoffbelastung
- Bei nicht verschmutztem Abwasser ein Nachweis, dass Versickerung nicht möglich ist.
- Die Einwilligung Dritter, deren Anlagen für das Einleiten des Abwassers benutzt werden.
- Wegleitung: Gewässerschutz bei der Entwässerung von Verkehrswegen (BUWAL, 2002)
- Regenwasserentsorgung, Richtlinie zur Versickerung, Retention und Ableitung von Niederschlagswasser in Siedlungsgebieten (VSA, 2002)
- Update 2004 zu: Regenwasserentsorgung, Richtlinie zur Versickerung, Retention und Ableitung von Niederschlagswasser in Siedlungsgebieten (VSA, 2004)
- Update 2008 zu: Regenwasserentsorgung, Richtlinie zur Versickerung, Retention und Ableitung von Niederschlagswasser in Siedlungsgebieten (VSA, 2008)
Zuständigkeiten
Für die Bewilligung zur Einleitung von sauberem Abwasser in ein Gewässer ist die Gemeinde zuständig. Ausnahmen sind:
- Einleitungsgesuche für Abwasser aus Gewerbe- und Industriebetrieben
- Einleitungsgesuche aus anderen Bauten und Anlagen (auch aus Abwasserreinigungsanlagen)
- Einleitungen mit Rohrdurchmesser grösser als 200 mm
Weitere Informationen
Kontakt
Bauamt der Gemeinde
Spezialfälle
Einleitungsgesuche für Abwasser aus Gewerbe- und Industriebetrieben:
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe
Sektion BUS
Telefon
043 259 32 62
Fax
043 259 39 80
E-Mail
betriebe@bd.zh.ch
Einleitungsgesuche aus anderen Bauten und Anlagen (auch aus Abwasserreinigungsanlagen):
AWEL
Abteilung Gewässerschutz
Sektion Siedlungsentwässerung
Telefon
043 259 32 07
Fax
043 259 54 51
E-Mail
gewaesserschutz@bd.zh.ch
Einleitungen mit Rohrdurchmesser grösser als 200 mm:
AWEL
Abteilung Wasserbau
Sektion Beratung und Bewilligung
Telefon
043 259 32 24
Fax
043 259 42 99
E-Mail
wasserbau@bd.zh.ch
