Bewilligungen zur Abwasserentsorgung

Verschiedenen Arten der Abwasserentsorgung bedürfen einer kommunalen oder kantonalen Bewilligung. Der Anhang der Bauverfahrensverordnung zeigt unter Ziffer 2, welche Sachverhalte eine kantonale Bewilligung erfordern. Im Rahmen des Sanierungsprogrammes 04 wurden diverse Bewilligungssachverhalte den Gemeinden übertragen.

Sollen fremde Anlagen zur Abwasserentsorgung benützt werden, ist zusätzlich die Einwilligung des Eigentümers einzuholen.