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Bewilligungen zur Abwasserentsorgung
Verschiedenen Arten der Abwasserentsorgung bedürfen einer kommunalen oder kantonalen Bewilligung. Der Anhang der Bauverfahrensverordnung zeigt unter Ziffer 2, welche Sachverhalte eine kantonale Bewilligung erfordern. Im Rahmen des Sanierungsprogrammes 04 wurden diverse Bewilligungssachverhalte den Gemeinden übertragen.
Sollen fremde Anlagen zur Abwasserentsorgung benützt werden, ist zusätzlich die Einwilligung des Eigentümers einzuholen.
Übertragung von gewässerschutzrechtlichen Bewilligungen für die Abwasserentsorgung von Liegenschaften an die Gemeinden
- Übertragung von gewässerschutzrechtlichen Bewilligungen für die Abwasserentsorgung von Liegenschaften sowie der lufthygienerechtlichen Beurteilung von Betrieben an die Gemeinden per 1. Juli 2005, im Rahmen des Sanierungsprogrammes 04 zur Entlastung des Staatshaushalts - Erläuternder Bericht (AWEL 2005 (PDF, 22 Seiten, 254 kB)
- Anhang A zum Bericht: Liste der Bagatellen Industrie und Gewerbe bezüglich Gewässerschutz und Luftreinhaltung (AWEL 2005) (PDF, 4 Seiten, 128 kB)
- Anhang B zum Bericht: Verzeichnis der Arbeitshilfen und Vorlagen (AWEL 2005) (PDF, 2 Seiten, 26 kB)
- Anhang C zum Bericht: Glossar Gewässer- und Umweltschutz (AWEL 2005) (PDF, 3 Seiten, 18 kB)
Hilfsmittel für Gemeindebehörden
- Checkliste Baugesuchprüfung für Gülle-, Mist- oder Abwassergruben (Word, 2 Seiten, 91 kB)
- Checkliste Schlusskontrolle Liegenschaftsentwässerung (Word, 2 Seiten, 95 kB)
- Checkliste Baukontrolle Liegenschaftsentwässerung (Word, 2 Seiten, 106 kB)
- Checkliste Baugesuchprüfung Liegenschaftsentwässerung (Word, 2 Seiten, 114 kB)
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Gewässerschutz
Sektion Siedlungsentwässerung
Weinbergstrasse 17
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Hans Häusermann
Telefon
043 259 31 50
Fax
043 259 54 51
E-Mail
hans.haeusermann@bd.zh.ch
