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Baustellenentwässerung
Die SIA-Empfehlung 431 „Entwässerung von Baustellen“ zeigt, wie die Abwässer zu behandeln und zu entsorgen sind. Trotzdem passieren immer wieder Gewässerverschmutzungen durch Unwissenheit und Fahrlässigkeit, oder wegen grober Missachtung der Vorschriften aufgrund von Profitdenken.
Wird das Abwasser in eine Meteor- bzw. Regenwasserleitung, die üblicherweise direkt in ein Gewässer führt, abgeleitet, ist die Gewässerverschmutzung unvermeidlich. Wird auf Absetzbecken verzichtet, kann die Kanalisation oder Abwasserreinigungsanlage mit Baustellenschlamm in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Weiter können wassergefährdende Flüssigkeiten oder Stoffe den Baugrund und das Grundwasser derart verschmutzen, dass danach ein belasteter Standort (Altlast) vorliegt.
Die Baustellenentwässerung ist daher vom örtlichen Bauamt oder dem Gemeindeingenieur vor Inbetriebnahme derselben zu kontrollieren. Während dem Baufortschritt sind periodische Kontrollen angebracht, da unterschiedliche Unternehmer nacheinander tätig sind und Abwasser aus ihren Bauprozessen anfällt.
- Faktenblatt Baustellen-Entwässerung (AWEL 2007) (PDF, 2 Seiten, 33 kB)
- Merkblatt Baustellenabwässer (AfU AR/AI) (PDF, 16 Seiten, 1 MB)
- Merkblatt: Abwässer aus mobilen Sanitäranlagen (AWEL 2005) (PDF, 2 Seiten, 158 kB)
- Formular zur Berechnung des ungefähren Baustellen-Abwasseranfalls (Excel, 3 Seiten, 41 kB)
- Merkblatt: Gewässerschutzrechtliche Bedingungen für Aufstellung und Betrieb von Baustellentanks (Diesel) (AWEL 2009) (PDF, 1 Seite, 67 kB)
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Gewässerschutz
Sektion Siedlungsentwässerung
Gruppe Ortsentwässerung
Weinbergstrasse 17
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson (Zürichseegebiet):
Markus Krüttli
Telefon
043 259 32 68
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markus.kruettli@bd.zh.ch
Kontaktperson (nordwestliches und südöstliches Kantonsgebiet):
Peter Wolfensberger
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Kontaktperson (nordöstliches Kantonsgebiet):
Hansueli Fischer
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043 259 32 37
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hansueli.fischer@bd.zh.ch
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Telefon
043 259 32 80
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