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Abwasserentsorgung
Die Siedlungsentwässerung regelt die Abwasserentsorgung zur Entwässerung von Grundstücken, Liegenschaften und Verkehrsflächen von Baugebieten oder Weilern, bis hin zu Einzelanwesen ausserhalb der Bauzonen.
Nicht verschmutztes Regenwasser soll versickert werden oder in Oberflächengewässer eingeleitet werden, wo nötig mit Rückhaltemassnahmen zur Vergleichmässigung des Abflusses zwecks Schonung der Gewässer.
Verschmutztes Regenwasser von Verkehrs- und Arbeitsflächen oder häusliches Abwasser bzw. verschmutztes Abwasser aus Industrie und Gewerbe ist – wo nötig vorbehandelt - in Abwasserreinigungsanlagen zu behandeln
Alle Informationen zu Abwasserreinigungsanlagen
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Kontakt
AWEL
Abteilung Gewässerschutz
Sektion Siedlungsentwässerung
Weinbergstrasse 17
Postfach
8090 Zürich
Telefon
043 259 32 07
Fax
043 259 54 51
E-Mail
gewaesserschutz@bd.zh.ch
