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Untersuchung von Altlasten, Aushubmaterial und Abfällen
Altlasten
Zur Beurteilung von Altlasten werden die zu beurteilende Ablagerungen und möglicherweise beeinträchtigte Sicker-, Grund- oder Oberflächengewässer untersucht. Massgeblich für die Untersuchung und Beurteilung der Proben ist die Altlastenverordnung (AltlV), in der die Qualitätskriterien und eine Auswahl von häufig vorkommenden Schadstoffen festgelegt sind.
Aushubmaterialien
Die Aushubrichtlinie legt fest, welche Untersuchungen bei leicht belastetem Aushubmaterial durchzuführen sind. Basierend auf dieser Richtlinie werden in den Aushubproben anorganische Schadstoffe wie Schwermetalle, Cyanide und Chrom und organische Verunreinigungen wie Kohlenwasserstoffe (KW), chlorierte Lösungsmittel (CKW), Methyltertiärbutylether (MTBE), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), polychlorierte Biphenyle (PCB) analysiert.
Abfälle
Die Untersuchungen von Abfällen erfolgt nach der technischen Verordnung über Abfälle (TVA) und umfasst alle für die Beurteilung des Abfallstoffes relevanten Untersuchungsparameter. Neben der Bestimmung des Gesamtgehaltes an Schadstoffen wird die Mobilisierung der Schadstoffen mit Hilfe von Eluattests untersucht.
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Kontakt
AWEL
Abteilung Gewässerschutz
Gewässerschutzlabor
Hardturmstrasse 105
8005 Zürich
Kontaktpersonen:
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043 259 91 60
Fax
043 259 91 41
E-Mail
christian.balsiger@bd.zh.ch
Mathias Meya
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043 259 91 61
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mathias.meya@bd.zh.ch
