Jahreserfolge 2011

<<Stopp den Giftzwerg>> Kampagne für einen sorgfältigen Umgang mit Chemikalien

Wenn wir Desinfektionsmittel, Herbizide oder Pinselreiniger nicht richtig verwenden oder am falschen Ort entsorgen, dann besteht die Gefahr, dass die Stoffe in unsere Gewässer gelangen. Dort können sie Tiere und Pflanzen schädigen oder unser Trinkwasser verunreinigen. Chemikalien richten also oft fern vom Ort ihrer Verwendung und im Verborgenen Schaden an – als ob ein heimtückischer Kobold zugange wäre.

Um diesen «Giftzwerg» zu vertreiben, hat das AWEL 2011 die Stiftung «Praktischer Umweltschutz Schweiz Pusch» beauftragt, eine Kampagne zum sorgfältigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln zu planen und im Furttal durchzuführen. In Zusammenarbeit wurden Ideen für Aktionen sowie Materialien wie Flyer, Fahnen und Giveaways entwickelt und erprobt.

Nach den guten Erfahrungen im Furttal lanciert Pusch nun in der ganzen Schweiz die zweijährige Kampagne «Stopp den Giftzwerg». Die von Bund und Kantonen unterstützte Kampagne richtet sich an die breite Bevölkerung. Sie informiert über Alternativen zu gefährlichen Produkten und macht – wenn deren Einsatz unabdingbar ist – auf die richtige Verwendung und korrekte Entsorgung aufmerksam. Neben Pflanzenschutzmitteln werden auch andere gefährliche Haushaltsprodukte thematisiert. Gemeinden, Schulen und Betriebe sind nun eingeladen, sich der Kampagne anzuschliessen, indem sie Informationsanlässe durchführen, Flyer auflegen oder verschicken, ihr Engagement für eine saubere Umwelt mit einer Fahne kundtun, Giftzwerglektionen buchen oder Alternativen zu gefährlichen Produkten anbieten.

Weitere Informationen: www.giftzwerg.ch

Kampagnenbild Stopp den Giftzwerg

Der Giftzwerg treibt immer dann sein Unwesen, wenn wir unsorgfältig mit Chemikalien umgehen.

Kataster der belasteten Standorte: Erster Schritt der Generationenaufgabe ist abgeschlossen

Grosse Mengen von Abfall lagern im Untergrund – hinterlassen von unseren Vorfahren. Sie können Mensch und Umwelt gefährden. Doch wo genau besteht Gefahr, wo muss untersucht oder gar saniert werden?

Der Kanton Zürich will das vom Bund vorgegebene Ziel – die Altlastensituation in einer Generation zu bereinigen – mit dem Altlastenprogramm bis 2023 umsetzen. Der erste Schritt, die Erstellung des Katasters der belasteten Standorte (KbS), wurde Ende 2011 abgeschlossen. Insgesamt fast 14 000 Verdachtsflächen wie Ablagerungs-, Betriebs- und Unfallstandorte wurden nach nachvollziehbaren Kriterien und nach den Vorgaben des Bundes beurteilt und bewertet. Im KbS verzeichnet sind noch rund 6000 effektiv oder mit grosser Wahrscheinlichkeit belastete Standorte, deren jeweilige Ausdehnung klar begrenzt ist. Grund für die Belastung sind stets Abfälle.

Bei 62% der rund 6000 belasteten Standorte sind keine weiteren altlasten rechtlichen Massnahmen notwendig. Bei einem Bauvorhaben ist ledig lich das anfallende Aushubmaterial korrekt zu entsorgen. Etwas mehr als ein Viertel der Standorte (28%) muss dagegen untersucht werden. Bei 6% ist die Voruntersuchung innerhalb von drei Jahren durchzuführen. Etwa 4% der belasteten Standorte sind überwachungsbedürftig und 1% sanierungsbedürftig, also wirkliche Altlasten.

Der KbS ist ein dynamisches Werkzeug. Belastete Standorte werden untersucht oder saniert, und entsprechend ändert sich die Situation. Seit 2007 konnten fast 200 Voruntersuchungen abgeschlossen werden. 2017 soll dieser zweite Schritt der Generationenaufgabe abgeschlossen sein.

Weitere Informationen: www.altlasten.zh.ch

Planausschnitt aus dem Kataster der belasteten Standorte

Planausschnitt aus dem kataster der belasteten Standorte (KbS)

Revitalisierungsstrategie: Gewässer sollen ihre natürlichen Funktionen wieder wahrnehmen können

Das revidierte Gewässerschutzgesetz des Bundes verlangt von den Kantonen seit 2011, für die Revitalisierung der Gewässer zu sorgen. Revitali sierung bedeutet, dass die natürlichen Funktionen eines verbauten, korrigierten, überdeckten oder eingedolten oberirdischen Gewässers mit baulichen Massnahmen wiederhergestellt werden. Bis Ende 2013 müssen die Kantone dem Bund eine Planung für die nächsten 20 Jahre mit vorrangig zu revitalisierenden Fliessgewässern und einen Zeitplan für die Umsetzung vorlegen.

Der Kanton Zürich hat bereits im Jahr 2010 begonnen, eine Strategie für die Revitalisierung der Fliessgewässer zu entwickeln. Wenn möglich sollen die Gewässer dort aufgewertet oder gegebenenfalls ausgedolt werden, wo dies mit möglichst geringem Aufwand den grössten ökologischen Nutzen verspricht und auch in Bezug auf die Erholungsnutzung einen Mehrwert schafft. Das AWEL hat mit Hilfe einer GISAnalyse und mit Expertenwissen für den Kanton Zürich einen prioritären Revitalisierungsbedarf auf einer Gewässerlänge von 800900 Kilometern ermittelt. In Anlehnung an die quantitativen Ziele des Bundes sollen im Kanton Zürich in den kommenden 80 Jahren 400 km, d.h. innerhalb 20 Jahren 100 km revitalisiert werden. Dabei handelt es sich grösstenteils um reine Revitalisierungsprojekte, ergänzend zu Aufwertungen im Rahmen von Hochwasserschutzpro jekten und Ausgleichsmassnahmen. Die Revitalisierungsplanung wird nun bis Ende 2013 an die Vorgaben des Bundes angepasst und mit den Betroffenen diskutiert.

Weitere Informationen finden Sie unter Wasser & Gewässer/Hochwasserschutz & Renaturierung

Revitalisierter Wildbach in Wetzikon

Revitalisierter Wildbach in Wetzikon, Mattacher

Stromversorgung im Kanton Zürich: Herkunft und Verteilung

Im Kanton Zürich wird heute mit rund 9000 GWh pro Jahr fast zehnmal so viel Strom verbraucht wie produziert. Um die in der Verfassung ver ankerte Aufgabe einer sicheren und wirtschaftlichen Elektrizitätsversorgung erfüllen zu können, reichen auch auf längere Sicht die eigenen Quellen nicht aus. Die unzureichende Eigenversorgung unseres wirtschaftsstarken und bevölkerungsreichen Kantons ist nicht neu: Bereits 1914 haben die Nordostschweizerischen Kantone einen Gründungsvertrag der Kraftwerke AG (NOK, heute Axpo AG) abgeschlossen, um die Stromversorgung gemeinsam zu bewältigen.

Die Axpo Holding AG ist direkt oder indirekt an zahlreichen Wasserkraftwerken in der ganzen Schweiz beteiligt; ausserdem ist sie über die Axpo AG Eigentümerin der Kernkraftwerke Beznau I und II; über die Gesellschaften Axpo AG, CKW und EGL hält sie eine Mehrheitsbeteiligung am Kernkraftwerk Leibstadt, eine Minderheitsbeteiligung am Kernkraftwerk Gösgen sowie Bezugsrechte an französischen Kernkraftwerken. Die Axpo AG deckt rund zwei Drittel des kantonalen Strombedarfs. Die EKZ sorgt für die regionale und lokale Endverteilung dieser Elektrizität, je zur Hälfte direkt bzw. indirekt via ein Gemeindewerk. Für die Stromversorgung der Stadt Zürich hat das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) einen behördlichen Auftrag. Das ewz produziert und verteilt Strom. Seine Stromproduktion erfolgt heute insbesondere in den 15 eigenen Wasserkraftwerken – zwölf im Kanton Graubünden und drei an der Limmat – sowie in vier Kernkraftwerken, an welchen das ewz beteiligt ist.

Grafik zu Stromversorgung im Kanton Zürich

Stromversorgung im Kanton Zürich