Unterrubriken
Sie befinden sich derzeit auf folgender Seite:
Amtsgeschichte
1836
Industrialisierung und Nutzung der Wasserkraft
1831: Die Verfassung fördert Industriealisierung und modernisiert die kantonale Verwaltung.
1836: Gesetz über die Erteilung von Wasserrechten: Benutzung der Gewässer zur Betreibung von Wasserwerken ist ein Regal des Staates.
1836: Errichtung einer Verwaltungsstelle im Strassen- und Wasserbaudepartement zur Erteilung von Wasserrechten.
1876
1845, 1852, 1874, 1876: Zeit der grossen Hochwassserschäden
Sicht heute: 1846 grösstes Ereignis an der Sihl der letzten 200 Jahre.
1872: Gesetz betreffend die Benutzung der Gewässer und das Wasserbauwesen: Bis ¹/₃Staatbeteiligung bei Flussbauten.
1876: Gesetz Korrektion öffentlicher Gewässer und deren Unterhalt. Bau bei Seen und Flüssen durch den Staat, Unterhalt: Gemeinden/Anstösser.
1901
Alle Seen, natürliche Teiche, Flüsse und Bäche gelten als öffentliche Gewässer, soweit nicht nachweisbar im Privateigentum
Wasserbaugesetz: Korrektionen an öffentlichen Gewässer werden vom Staat ausgeführt und bis zu 90 % bezahlt, Rest durch Gemeinden und Grundeigentümer. Unterhalt an Flüssen und korrigierten Gewässern durch den Staat, übrige durch die Gemeinden.
1932
Dem Tiefbauamt entwachsen
Die Überlastung des Kantonsingenieurs im Strassenbau und seines Adjunkten mit Geschäften des Wasserrechts (Wasserkraftanlagen, Entzug von Trink- und Brauchwasser) bedingt eine Trennung: Selbständige Wasserrechtsabteilung direkt in der Baudirektion (Chef: A. Beilick).
Wasserbau, Landanlagen und Seebauten bleiben beim Tiefbauamt.
1937
Erweiterte Aufgaben
1933: Gesetz über Wasserversorgungs-, Abwasser- und Kehrichtaufbereitungsanlagen: Staatsbeiträge bis zu 50%.
Abteilung Wasserbau und Wasserrecht in der Baudirektion ( 1937-62 Chef H. Bachofner; 1963-67 H. Bachofen): Gewässernutzung, Schifffahrt, Seeregulierung, Reinhaltung der Gewässer, Abwasserbeseitigung, Wasserbau/Unterhalt, Landanlagen, Seebauten.
1967
Der Gewässerschutz gewinnt stark an Bedeutung: Neues Amt
1967: Revision Gesetze Wasserbau (1901) und Wasserversorgungs-, Abwasser- und Kehrichtaufbereitungsanlagen (1933).
1974: Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz.
1967/97: Amt für Gewässerschutz und Wasserbau (Chef bis 1972 H. Bachofen, dann bis 1997 Ch. Maag): Gewässerschutz, Wasserwirtschaft, Wasserbau, Abfall.
1972
Die Lufthygiene wird zur Daueraufgabe
1972: Die Abt. Wasserversorgung wird von der Gebäudeversicherung dem Amt für Gewässerschutz und Wasserbau zugeteilt.
1972: Verordnung über die Feuerungsabgase: Erweiterung des Heiz- und Maschinenamtes (gegründet 1959) mit dem Bereich Lufthygiene.
1975: Amt für technische Anlagen und Lufthygiene (ATAL).
1978
Die Auswirkung der ersten Erdölkrise 1973
1977: Inbetriebnahme des Heizkraftwerkes Aubrugg.
1978: Erste schweizerische Gesamtenergiekonzeption.
1983: Energiegesetz: Planung, Sparmassnahmen, Förderung.
1983: Revision EKZ-Gesetz: Rechtsform, Verhältnis zur NOK, Organisation.
1978: Gründung der Abteilung Energie im ATAL.
1998
Neubildung des vorwiegend im technischen Umweltschutz tätigen AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Gewässerschutz, Wasserbau, Wasserwirtschaft, Abfall/Betriebe, Lufthygiene, Energie, Fernwärmeversorgung und Störfallvorsorge (Chef bis 2000 Ch. Maag, seit dann J. Suter).
1999: Gründung der Fachstelle Biologische Risiken.
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL Amt für Abfall, Wasser,
Energie und Luft
Walcheplatz 2
Postfach
8090 Zürich
Telefon
043 259 32 02
Fax
043 259 42 99
E-Mail
awel@bd.zh.ch
