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Massnahmenplan Luftreinhaltung
Feinstaub aus Holzfeuerungen
Ein grosser Teil der Zürcher Bevölkerung ist einer zu hohen Konzentration von Luftschadstoffen ausgesetzt – mit dem Massnahmenplan Luftreinhaltung soll die Bevölkerung besser geschützt werden.
Der Kanton Zürich gehört schweizweit zu den Regionen mit der höchsten Luftbelastung. Die Immissionsgrenzwerte einzelner Luftschadstoffe werden teilweise deutlich überschritten. Gemäss Art. 31 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes ist der Kanton Zürich deshalb verpflichtet, einen Massnahmenplan zur Verminderung der Schadstoff-Belastung zu erarbeiten. Zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung hat der Regierungsrat am 12. Dezember 2009 den aktuell gültigen Massnahmenplan beschlossen.
Massnahmenplan Luftreinhaltung 2008 - Strategie
Primäres Ziel des Massnahmenplans ist die Verbesserung der Gesundheit der Zürcher Bevölkerung. Darum legt er das Schwergewicht auf die Reduktion der krebserregenden Russpartikel. Damit möglichst viele Zürcherinnen und Zürcher von den Massnahmen profitieren, soll die Schadstoffbelastung insbesondere in dicht besiedelten Gebieten sinken. Um den Ausstoss von Schadstoffen zu vermindern, setzt der Massnahmenplan vorwiegend auf das Ausschöpfen des nach wie vor beträchtlichen technischen Innovationspotenzials zur Verbesserung der Luftqualität.
- Massnahmenplan Luftreinhaltung 2008 (Kurzfassung) (PDF, 20 Seiten, 1 MB)
- Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung (PDF, 7 Seiten, 70 kB)
- Regierungsratsbeschluss zum Massnahmenplan Luftreinhaltung 2008 (PDF, 18 Seiten, 190 kB)
- Grundlagenbericht zum Massnahmenplan, Kapitel 1-6 (PDF, 77 Seiten, 892 kB)
- Grundlagenbericht: Massnahmenblätter, Anhang 1 (PDF, 72 Seiten, 594 kB)
- Grundlagenbericht, Anhang 2-6 (PDF, 62 Seiten, 594 kB)
- Poster zum Massnahmenplan Luftreinhaltung 2008 (PDF, 3 Seiten, 1 MB)
Aufbau nach DPSIR-Modell
Die Kurzfassung sowie der Grundlagenbericht bauen auf dem DPSIR-Modell auf: Es stellt die Umwelt-Belastungen in einen kausalen Zusammenhang zu den menschlichen Tätigkeiten und bildet die gegenseitigen Beziehungen als vielfältige Wechselwirkungen ab.
Regelkreis Luftreinhaltung, DPSIR-Modell (Einflussfaktoren = Driving Forces, Schadstoffquellen = Pressure, Zustand Luftqualität = State, Wirkungen = Impacts, Massnahmen = Responses) Lightbox
- ZUP-Artikel "Für gesunde Luft im Kanton" (ZUP Nr. 60/April 2010)
- Luftreinhalte-Verordnung (LRV), Art. 31-34
- Umweltschutzgesetz (USG), Art. 44a
- Wegleitung zur Regelung des Parkplatzbedarfs in kommunalen Erlassen (Okt. 1997) (PDF, 1 MB)
- Erläuterungen zur Parkplatz-Wegleitung (PDF, 6 MB)
- Gesundheitliche Auswirkungen der Luftverschmutzung
- Temporäre Massnahmen während Smog-Situationen
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Lufthygiene
Sektion Massnahmenplanung und Grundlagen
Stampfenbachstrasse 12
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Regula Rometsch
Telefon
043 259 29 95
Fax
043 259 51 78
E-Mail
regula.rometsch@bd.zh.ch
