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Lichtemissionen
Lichtglocke über Zürich (Quelle: Dark-Sky Switzerland)
Die nächtliche Beleuchtung von Aussenräumen und Gebäudefassaden dient unserer Sicherheit und Orientierung und verschönert den urbanen Raum. Übermässige und überflüssige Lichtemissionen am falschen Ort sind jedoch störend und können für lichtempfindliche Tier- und Pflanzenarten schädlich sein. Die Wahl einer zweckmässigen, effizienten und gezielten Beleuchtung trägt zum Schutz von Pflanzen und Tieren und zu einer besseren Erlebnisqualität des Nachthimmels bei. Nicht zuletzt können damit auch Energie und Kosten gespart werden.
Folgende Grundsätze gilt es zu beachten:
- Beleuchtung nur dort und dann, wenn wirklich notwendig (örtliche und zeitliche Begrenzungen).
- Zielgerichtetes Licht: Ausrichtung immer von oben nach unten, keine Lichtabstrahlung seitwärts oder in den Himmel; Abschirmung von sensiblen Räumen; Vermeiden von reflektierendem Licht ab Boden und Wänden.
- Beleuchtung dem Zweck und der Lichtstärke des Umfeldes anpassen.
- Bevorzugung von gelbem Licht (Natriumdampflampen), Anteil an kurzwelligem (blauem) Licht möglichst gering halten (Vermeidung von „Insektenfallen“).
Gesetzliche Bestimmungen
Lichtimmissionen sind Einwirkungen von Strahlen im Sinne des Umweltschutzgesetzes (USG). Bei der Bewilligung von Anlagen mit erheblichen Lichtemissionen können diese zur Vermeidung von lästigen oder schädlichen Einwirkungen gestützt auf das USG begrenzt und eingeschränkt werden. Hinsichtlich der unerwünschten Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt können das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) sowie das Jagdschutzgesetz (JSG) herangezogen werden. Auch die gemäss dem Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Zürich zu berücksichtigende befriedigende Einordnung eines Bauprojekts oder die zu gewährleistende Verkehrs- und Flugsicherheit (z.B. bei Skybeamern) können zu lichtemissionsbegrenzenden Auflagen führen.
- Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen, BAFU, 2005
- „Lichtblicke für eine ökologische Stadbeleuchtung“, Plan Lumière Stadt Zürich, Faltblatt
- Richtlinien der Schweizer Licht Gesellschaft (SLG)
- Dark Sky Switzerland (DSS), Organsiation zur Reduktion der Lichtverschmutzung
- Störung nächtlich ziehender Vögel durch künstliche Lichtquellen, Vogelwarte Sempach, 2005
- Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht, Vogelwarte Sempach, 2008
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AWEL
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