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Industrie & Gewerbe
Abluftkamin eines Industriegebäudes
Die Abluft aus Industrie und Gewerbe hat einen wesentlichen Einfluss auf die Luftbelastung. Deshalb muss der Schadstoff-Ausstoss regelmässig mittels Emissionserklärungen oder Emissionsmessungen erhoben werden. Überschreiten die Schadstoff-Emissionen die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) müssen Minderungsmassnahmen eingeleitet werden.
Die entsprechenden Massnahmen sowie Kontrollen und Bewilligungen von Betrieben und Anlagen folgen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und dem Massnahmenplan Luftreinhaltung 2008 des Kantons Zürich. Zur Senkung der Feinstaub-Emissionen ist auch die Richtlinie "Luftreinhaltung auf Baustellen, Baurichtlinie Luft" zu beachten.
- Baugesuchsformulare
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- Betriebe , Anlagen und Baustellen
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- Textilreinigungen
- Bauverfahrensverordnung (BVV)
- Besondere Bauverordnung I (BBV I)
- Empfehlungen über die Mindesthöhe von Kaminen über Dach (Kamin-Empfehlungen, BAFU) vom 15. Dezember 1989
- Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
- Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Lufthygiene
Sektion Emissionskontrolle
Stampfenbachstrasse 12
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Bruno Götz
Telefon
043 259 43 44
Fax
043 259 51 78
E-Mail
bruno.goetz@bd.zh.ch

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