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Haushalt & Garten
Benzinbetriebene Geräte produzieren Abgase
Bei Arbeiten im Haushalt und im Garten können Schadstoffe entstehen, welche die Umwelt sowie die persönliche Gesundheit belasten. Dabei ist die arbeitende Person den Schadstoffen am stärksten ausgesetzt. So steht man beim Arbeiten mit einem benzinbetriebenen Rasenmäher oder einer Motorsäge praktisch direkt in der Abgaswolke. Es lohnt sich deshalb, beim Kauf - z.B. von Farben - auf die Kennzeichnung der Gebinde zu achten und möglichst emissionsarme Produkte zu beschaffen.
Farben, Reiniger, Putzmittel
Verwenden Sie lösemittelfreie Farben und Reiniger in Ihrem Haushalt. Dies schont die Umwelt, ihre Gesundheit und auch Ihr Portemonnaie, denn auf Lösemittel wird eine Lenkungsabgabe erhoben.
Wenn Sie einen Maler oder ein Malergeschäft beauftragen, beachten Sie die weisse Liste der Vollzugsorganisation Umweltschutz Malergewerbe Kanton Zürich (VUM) . Mitglieder der weissen Liste erfüllen die umweltrechtlichen Kriterien.
Gerätebenzin
Die Verwendung von herkömmlichem Benzin für Garten-Kleingeräte wie Rasenmäher, Laubgebläse etc. führt zum Ausstoss von schädlichen Abgasen. Diese können durch die Verwendung von Gerätebenzin vermindert werden. So reduziert das Gerätebenzin den Ausstoss des krebserregenden Benzols um etwa 95%. Kann nicht auf Elektrogeräte ausgewichen werden, so verwenden Sie deshalb Gerätebenzin, sich und der Umwelt zuliebe. Gerätebenzin, auch unter dem Namen Alkylatbenzin gehandelt, erzeugt nicht nur weniger Schadstoffe, sondern auch weniger Gestank und kann bei verschiedenen Bezugsquellen gekauft werden.
Verbrennen von Gartenabfällen
Das Verbrennen von Abfällen im Garten ist verboten. Abfälle gehören in den Abfallcontainer für eine korrekte Entsorgung.
In den Wintermonaten dürfen natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle im Freien nicht verbrannt werden. In den Sommermonaten nur, wenn sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht.
Grüngutabfälle aus Haushalt und Garten enthalten wertvolle Anteile. Sie sind wenn möglich im eigenen Garten geruchsarm zu kompostieren oder andernfalls der Grüngutsammlung mitzugeben.
Chemineefeuer
Richtiges anfeuern verhindert Rauch und Schadstoffemissionen. Verwenden Sie nur trockenes, gut gelagertes Brennholz. Schichten Sie vier Scheiter kreuzweise übereinander und verwenden Sie für das Anzünden eine Anzündhilfe. Das Holz verbrennt dann von oben nach unten. Entstehende Gase verbrennen dabei in der Flamme rauchfrei und schadstoffarm. Die Nachbarn und die Umwelt danken Ihnen.
Richtig anfeuern = oben anfeuern
Rauch bedeutet Feinstaub. Wenn von oben angefeuert wird, brennt das Feuer spätestens nach 15 Minuten rauchfrei.
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Lufthygiene
Sektion Emissionskontrolle
Stampfenbachstrasse 12
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Bruno Götz
Telefon
043 259 43 44
Fax
043 259 51 78
E-Mail
bruno.goetz@bd.zh.ch
