Unterrubriken
Sie befinden sich derzeit auf folgender Seite:
Elektrosmog (NIS)
Mobilfunkantennen
Bei Fragen im Zusammenhang mit nichtionisierender Strahlung (NIS) ist das AWEL Ansprechpartner für Gemeinden.
Private wenden sich bitte an die Gemeinden!
Die Abteilung Lufthygiene des AWEL
- ist die kantonale Fachstelle für nichtionisierende Strahlung (NIS) und macht Fachberatung für die Zürcher Gemeinden.
- hält Gemeinden auf dem Laufenden über die diversen aktuellen Funkdienste, Mobilfunkausbau (GSM, UMTS, LTE) und Bewilligungsprozeduren.
- prüft auf Wunsch der Gemeinden Feldstärken und Abstände bei Starkstromanlagen.
- prüft auf Wunsch der Gemeinden bei diversen Funkdiensten (Mobilfunk, Amateurfunk, Betriebsfunk, Rundfunk, Radar etc.) das Standortdatenblatt und macht Immissionsberechnungen, Summenbetrachtungen, formuliert Stellungnahmen und Beurteilungen.
- hilft bei Messungen in den Gemeinden bzw. prüft und beurteilt Messberichte.
- macht Stichkontrollen über die Funkanlagen.
- überwacht in den Gemeinden die elektromagnetischen Immissionen.
Die Prüfung von Baugesuchen oder Abnahmemessungen werden nach Aufwand verrechnet, da die Gebühren den Gesuchstellern weiterverrechnet werden können. Ansonsten sind die Abklärungen für die Gemeinden in der Regel kostenlos.
Die Städte Zürich und Winterthur vollziehen die NIS-Verordnung eigenständig.
- Kreisschreiben vom 19. April 2011 zur "Standortsteuerung von Mobilfunkanlagen: Enger Spielraum für die Planung" (PDF, 1 MB)
- Schutzbestimmungen der NIS-Verordnung/Grenzwerte (PDF, 1 Seite, 18 kB)
- Stromanlagen und NIS / Meldepflicht von Bauvorhaben im NIS-Korridor (PDF, 2 Seiten, 25 kB)
- Muster Mietvertrag Mobilfunk (PDF, 7 Seiten, 23 kB)
- Nichtionisierende Strahlung (NIS), Auszug aus dem Umweltbericht 2008 Kanton Zürich (PDF, 5 Seiten, 605 kB)
- Nichtionisierende (und ionisierende) Strahlung (PDF, 1 Seite, 15 kB)
- DECT- oder WLAN-Installationen (PDF, 151 kB)
- Elektrosmog im Alltag (interkantonale Broschüre) (PDF, 9 Seiten, 2 MB)
- akkreditierte Messfirmen (PDF, 2 Seiten, 90 kB)
- Leitfaden Mobilfunk für Gemeinden und Städte (LEMOG, BAFU)
- Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
- Resultate aus dem nationalen Forschungsprogramm zu den möglichen gesundheitlichen Risiken elektromagnetischer Strahlung (Broschüre, NFP 57, SNF)
- Nichtionisierende Strahlung - Umwelt und Gesundheit, Programmsynthese, Nationales Forschungsprogramm NFP 57 (SNF)
- Informationsplattform zum Thema Elektromagnetische Felder (emf-info)
- Elektrosmog in der Umwelt (BAFU) (pdf, 2560 kb)
- Vollzugshilfsmittel zur NIS-Verordnung (BAFU)
- Ärztliche Beratung der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz
- Antennenstandorte Schweiz (BAKOM)
- Faktenblätter zu verschiedenen EMF-Quellen (BAG)
- Abteilung Lufthygiene
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Lufthygiene
Stampfenbachstrasse 12
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Herbert Limacher
Telefon
043 259 41 74
Fax
043 259 51 78
E-Mail
herber.limacher@bd.zh.ch
