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Oberflächennahe Erdwärme: Erdregister, Erdwärmekörbe, thermoaktive Elemente
Gemäss §35 der kantonalen Verordnung über den Gewässerschutz bedarf die Nutzung der Erdwärme einer Bewilligung.
Beachten Sie die 3 Hauptkriterien welche die Bewilligungsfähigkeit der Anlage beeinflussen:
- mindestens 2 m Abstand zum höchsten Grundwasserspiegel (siehe www.grundwasser.zh.ch/karten )
- Einsatz von zugelassenen Wärmeträgerflüssigkeiten gemäss BAFU-Vollzugshilfe "Wärmenutzung aus Boden und Untergrund", 2009
- Klärung bei der örtlichen Baubehörde ob eine Baubewilligung für die Anlage verlangt wird und ob Zonenwidrigkeiten bestehen.
Zur Zeit wird ein elektronisches Gesuchsformular entwickelt welches die notwendigen Daten für die Gesuchseingabe enthält.
Zwischenzeitlich bitten wir Gesuchssteller das provisorische Gesuchsformular für oberflächennahe Erdwärme zu verwenden oder die erfragten Angaben in einem separaten Schreiben zusammen zustellen und dem AWEL einzureichen.
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe
Sektion Tankanlagen
Walcheplatz 2
Postfach
8090 Zürich
Kontakperson:
Heinz Benz
Telefon
043 259 32 41
Fax
043 259 51 74
E-Mail
heinz.benz@bd.zh.ch
Kontaktperson:
Josef Stössel
Telefon
043 259 32 19
Fax
043 259 51 74
E-Mail
josef.stoessel@bd.zh.ch
