Oberflächennahe Erdwärme: Erdregister, Erdwärmekörbe, thermoaktive Elemente

Gemäss §35 der kantonalen Verordnung über den Gewässerschutz bedarf die Nutzung der Erdwärme einer Bewilligung.

Beachten Sie die 3 Hauptkriterien welche die Bewilligungsfähigkeit der Anlage beeinflussen:

  • mindestens 2 m Abstand zum höchsten Grundwasserspiegel (siehe www.grundwasser.zh.ch/karten )
  • Einsatz von zugelassenen Wärmeträgerflüssigkeiten gemäss BAFU-Vollzugshilfe "Wärmenutzung aus Boden und Untergrund", 2009
  • Klärung bei der örtlichen Baubehörde ob eine Baubewilligung für die Anlage verlangt wird und ob Zonenwidrigkeiten bestehen.

Zur Zeit wird ein elektronisches Gesuchsformular entwickelt welches die notwendigen Daten für die Gesuchseingabe enthält.

Zwischenzeitlich bitten wir Gesuchssteller das provisorische Gesuchsformular für oberflächennahe Erdwärme zu verwenden oder die erfragten Angaben in einem separaten Schreiben zusammen zustellen und dem AWEL einzureichen.