Wärme-/Kühlnutzung aus Flüssen und Seen

Wärmepumpenanlage der ETH, die Wasser aus der Limmat bezieht

Die grossen Seen und Flüsse im Kanton Zürich eignen sich grundsätzlich für einen Wärmeentzug (heizen) und oder eine Wärmeeinleitung (kühlen) mittels Wärmepumpen, resp. Kältezentralen. Für beides ist eine wasserrechtliche Konzession oder Bewilligung nötig (ebenfalls für das Verändern einer bereits konzessionierten Anlage). Belange von Gewässerschutz, Fischerei, Naturschutz, Denkmalpflege usw. sind dabei zu berücksichtigen.

 

Empfehlung: Vorhaben mit der Fachstelle besprechen.
Das Gesuch ist direkt dem AWEL, Abt. Wasserbau einzureichen.

Zuständigkeiten

Kontaktpersonen
Christoph Noll (Tel: 043 259 39 55)
Marco Calderoni (Tel: 043 259 43 48)
Urs Achermann (Tel: 043 259 39 53)
Hans-Peter Misteli (Tel: 043 259 43 40)

Die Liste der gesetzlichen Grundlagen ist nicht abschliessend.