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Stand des Verfahrens
20. Januar 2012 – Etappe 2: Vorschläge der Nagra für Standortareale (an der Oberfläche)
Gemäss Sachplan hat die Nagra Vorschläge zur Platzierung von Standortarealen für die Oberflächenanlage eines geologischen Tiefenlagers (Umladung der Abfallbehälter usw., ohne Schachtköpfe) vorgelegt.
Die Regionalkonferenzen sowie die potenziell betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümer wurden über die Vorschläge der Nagra vorinformiert. Veranstaltungen für die gesamte Bevölkerung fanden in Marthalen (Zürich Nordost), Weiach und Glattfelden (Nördlich Lägern) statt.
Ganz im Sinn der Baudirektion und im Zeichen einer den Namen verdienenden regionalen Partizipation sind jetzt die Regionen gefragt. Diese müssen sich mit den Vorschlägen auseinandersetzen. In den folgenden rund neun Monaten können sich die Regionalkonferenzen der Standortregionen Nördlich Lägern und Zürich Nordost zur Platzierung und Erschliessung der Oberflächenanlagen äussern (für Südranden schlägt die Nagra kein Standortareal auf Zürcher Boden vor). Die Baudirektion wird sie nach Kräften unterstützen und dabei immer ihren Kernkriterien folgen: Nachvollziehbarkeit, Transparenz, Fairness, Verbindlichkeit und namentlich Sicherheit (z.B. beim Gewässerschutz). Auf Ende April 2012 macht die Baudirektion eine Auslegeordnung der eingegangenen Unterlagen nach diesen Kriterien und nimmt eine eigene Einschätzung der vorgeschlagenen Standortareale zuhanden der Zürcher Standortregionen vor.
30. November 2011 − Abschluss der Etappe 1: Bundesrat legt Standortregionen fest
Unter den von der Nagra vorgeschlagenen und nun vom Bundesrat festgelegten Standortregionen befinden sich auch Nördlich Lägern, Zürich Nordost und Südranden (wodurch das Weinland auch betroffen ist). Je nach Wahl der Standortareale (siehe oben) und damit geänderter Betroffenheit können sich die Regionen geringfügig ändern.
25. Mai 2011 – Stellungnahme des Zürcher Regierungsrats zu Etappe 1
Der Regierungsrat befürwortet das Sachplanverfahren. Der Kanton Zürich konnte sich in angemessener Weise in das Verfahren einbringen. Dieses gewährleistet die notwendige Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Verbindlichkeit und offene Kommunikation sowie die Mitwirkung der Standortregionen. Der Regierungsrat erwartet von den anderen möglichen Standortkantonen eine ähnliche konstruktive Grundhaltung zum Sachplanverfahren. Besondere Beachtung wird er den Themen Sicherheit und Vergleichbarkeit der Datenlage zwischen den Standortgebieten schenken.
Der Sachplan geologische Tiefenlager ist in seiner Breite und Systematik weltweit gesehen ein Pilotprojekt. Nicht nur die zu entsorgenden Abfälle, sondern auch das Auswahl- und das nachfolgende Rahmenbewilligungsverfahren bis zur Beobachtungsphase und zum Verschluss der Tiefenlager sind durch eine beispiellose Langzeitlichkeit gekennzeichnet. Führung und Begleitung eines solchen Programms bedingen eine umfassende, kompetente und unabhängige Aufsicht. Damit ist die gesamte Sicherheitskette gemeint: von der betriebsinternen Qualitätssicherung bis zur technischen und politischen Überwachung des Programms. Es muss sichergestellt werden, dass die Nagra ihrem (Forschungs- und Umsetzungs-)Auftrag zur Gewährleistung der Langzeitsicherheit fachlich und finanziell unabhängig nachkommen kann. Auch die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde ENSI und des ENSI-Rats ist auszubauen, unter anderem durch die Verstärkung der regulatorischen Sicherheitsforschung. Die einschlägigen Kommissionen des Bundes sind aufzuwerten; kompetente, eigenständige Drittmeinungen, auch unter Zuzug externer Expertisen, sind unabdingbar.
April bis Juni 2011 – Aufbau der regionalen Partizipation
Die Startteams der Standortregionen führten 2011 sogenannte Aufbauforen (mit Behörden, Organisationen und der Öffentlichkeit) durch. Im Herbst 2011 wurden die jeweiligen Regionalkonferenzen gegründet. Dies geschah in Eigenregie der Regionen, bei Bedarf aber mit Unterstützung von Bund und Kanton(en). Weitere, aktualisierte Informationen sind erhältlich unter Nördlich Lägern, Zürich Nordost, Südranden.
Anhörung und Mitwirkung in Etappe 1: September bis November 2010
Ab 1. September 2010 fand eine dreimonatige öffentliche Anhörung und Mitwirkung zur Etappe 1 des Sachplanverfahrens statt. Damit erhielten Öffentlichkeit und Gemeinden die Gelegenheit, sich zu den Stellungnahmen und Gutachten zu Etappe 1 zu äussern. Dazu plante die verfahrensleitende Behörde, das Bundesamt für Energie (BFE), öffentliche Veranstaltungen in den Standortregionen, dies unter Mitwirkung der zuständigen kantonalen Baudirektoren und der sogenannten Startteams, die die regionale Partizipation 2011 aufbauten.
16. August 2010 – Stellungnahme des Ausschusses der Kantone (AdK) zu Etappe 1 des Sachplans geologische Tiefenlager
Die Stellungnahme des politischen Leitgremiums im Sachplanverfahren (unter der Leitung von Regierungsrat Markus Kägi), des AdK, zu Etappe 1 befindet sich hier.
Zuhanden des AdK prüften die Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone (u.a. Geologen der Kantone, unter dem Vorsitz des Kantons Zürich) und die Kantonale Expertengruppe Sicherheit (externe Experten) die Unterlagen der Nagra, aber auch das Gutachten des ENSI, die KNS-Stellungnahme und weitere Expertisen im Fachbericht (Anhang der AdK-Stellungnahme).
28. Mai 2010 – Bekanntgabe der provisorischen Standortregionen
Im November 2008 eröffnete das Bundesamt für Energie (BFE) das Verfahren, mit dem innert zehn Jahren Standorte für geologische Tiefenlager ausgewählt werden sollen. Damals gab die für Projektierung und Bau zuständige Nagra bekannt, welche Gebiete dafür aus ihrer technisch-geologischen Sicht in Frage kommen. Im Zürcher Weinland betraf es 11 Gemeinden, im Unterland waren es 12 Gemeinden im Standortgebiet "Nördlich Lägeren", welche seither in das Auswahlverfahren eingebunden sind. In einem zweiten Schritt wurden diese Gebiete um den sog. «provisorischen Planungsperimeter» ergänzt. Hier könnten künftig oberirdische Bauten und Anlagen für geologische Tiefenlager gebaut werden. Zusammen mit dem Forum Opalinus bzw. dem Forum Lägern-Nord, den Standortkantonen (ZH, AG, SH, TG) und den angrenzenden süddeutschen Landkreisen und Gemeinden wurden in einem dritten Schritt «weitere betroffene» Gemeinden in die Standortregionen aufgenommen. Sie werden in der regionalen Partizipation einbezogen, die 2011 von allen erwähnten Beteiligten aufgebaut wurden, und zwar mit den Startteams, die darauf von den ausschliesslich regional besetzten Leitungsgruppen abgelöst wurden («Nördlich Lägern», «Zürich Nordost» (für das Weinland) und «Südranden». Ende 2011 legte der Bundesrat die Standortregionen fest und beendete damit formell Etappe 1 des Sachplans (siehe oben).
28. Mai 2010 – Methodik zur Beurteilung möglicher sozioökonomischer und ökologischer Auswirkungen eines Tiefenlagers
In den vergangenen anderthalb Jahren wurde die raumplanerische Beurteilungsmethodik von Bundesstellen, aber in Zusammenarbeit mit Experten der Standortkantone, erarbeitet. Aus Sicht des Kantons Zürich ist sie zweckmässig. Zusätzlich zu den Sicherheitsaspekten sind in der Beurteilung der möglichen Auswirkungen eines Tiefenlagers aber auch Imagefragen und weitere «mittelbare Effekte» wichtig. Darum braucht es entsprechende Studien, dies in Erweiterung zu der vom BFE vorgeschlagenen Beurteilungsmethodik (das fordert auch der Ausschuss der Kantone). Regionale und überregionale Studien müssen jedoch methodisch sauber aufgesetzt und aufeinander abgestimmt werden. Die vom Regierungsrat am 18. Juni 2009 beschlossene Untersuchung von Auswirkungen eines Tiefenlagers auf den gesamten Kanton (Zeitraum: bis Ende Etappe 2) wird diese Kriterien berücksichtigen.
26. Februar 2010 – Sicherheitsgutachten der Aufsichtsbehörde zu Etappe 1
Das Bundesamt für Energie (BFE) und das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) orientierten die Öffentlichkeit über die Ergebnisse des sicherheitstechnischen Gutachtens des ENSI zu den Vorschlägen der Nagra für geologische Standortgebiete. Für den Kanton Zürich muss ein allfälliger Standort – neben weiteren Kriterien – strenge geologische Anforderungen erfüllen. Das ENSI-Gutachten nimmt somit einen hohen Stellenwert ein.
Anfangs Mai 2010 veröffentlichte die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) ihre Stellungnahme zu den Unterlagen der Nagra und zum ENSI-Gutachten.
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