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Radioaktive Abfälle / Tiefenlager
- Die Stromerzeugung in der Schweiz erfolgt zu ca. 40 % mit Kernkraft
- Der Kanton Zürich ist an 4 von 5 Kernkraftwerken in der Schweiz beteiligt, ebenso fallen im Kanton Nuklearabfälle aus Medizin, Industrie und Forschung an
- Das Kernenergiegesetz des Bundes verlangt die geologische Tiefenlagerung der Abfälle grundsätzlich im Inland (einschliesslich Kontrolle und Rückholbarkeit)
- Der laufende Sachplan geologische Tiefenlager des Bundes legt Kriterien und Verfahren fest, wonach innert etwa zehn Jahren Standorte für beide Hauptabfalltypen (hochradioaktive und langlebige mittelradioaktive Abfälle, schwach- und kürzerlebige mittelaktive Abfälle) zu finden sind
- Im November 2008 legte die Nagra, die für die Tiefenlagerung zuständige Organisation der Abfallproduzenten, sogenannte "geologische Standortgebiete" vor, die sie auf Grund technischer und geologischer Kriterien ausgewählt hatte
- Zwei dieser Gebiete, je für beide Lagertypen, liegen im Kanton Zürich: im Weinland ("Zürich Nordost") und im Unterland ("Nördlich Lägern")
- Aktuelle Informationen unter Stand des Verfahrens
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