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Projektkontrolle
Einreichung vor Baufreigabe
Die Formulare für den Energienachweis wurden von den Energiefachstellen der Kantone gemeinsam entwickelt. Pro Kanton gibt es ein Hauptformular, das alle kantonsspezifischen Sachverhalte enthält. Mit diesem Formular wird zusammengestellt, welche der nachfolgenden technischen Formulare benötigt werden. Es gibt wohl kein Bauvorhaben, bei dem alle nötig sein werden! Die technischen Formulare selber sind in allen Kantonen identisch.
Die ausgefüllten und unterschriebenen Energie- nachweise sind vor Baufreigabe bei der Gemeinde einzureichen.
Die Energienachweise EN-1 - EN-11 sind bearbeitbare PDF-Dateien. Mit "Speichern unter..." kann der Inhalt mitgesichert werden. Damit ist eine Projektablage möglich. Die Nachweise sind dreisprachig (Symbol zur Sprachumschaltung).
Der Adobe Reader hat intern eine Versions-History, so dass alle Änderungen mitgespeichert werden. Dies hat zur Folge, dass die Dateigrösse fortlaufend zunimmt. Mit "Speichern unter..." wird die History gelöscht und die Dateigrösse wird wieder klein.
In der Anleitung finden Sie praktische Hinweise zum Arbeiten mit eletronischen Formularen. Insbesondere ist beschrieben, wie Sie Daten zwischen den Formularen austauschen können, um effektiver zu arbeiten.
Nachweis der energetischen und schalltechnischen Massnahmen Kanton Zürich (Nachweis-Hauptformular). Die Hauptformulare für die anderen Ostschweizer Kantone finden Sie rechts aussen.
Nachweis Höchstanteil nichterneuerbarer Energien
Berechnungsprogramm zur Abschätzung der JAZ von Wärmepumpen mit einem einfachen Excel-Blatt. Neu ist auch ein Beschrieb des Rechenmodells verfügbar.
Einzelbauteilnachweis Wärmedämmung
Das Formular berechnet die Grenzwerte auf Grund der Eingabe von Klimastation und Standardnutzung und Anforderung.
Systemnachweis Wärmedämmung
Titelblatt für den Systemnachweis.
Beizulegen sind die Berechnungen zur Abschätzung der JAZ von Wärmepumpen. Empfohlene Programme für den Nachweis des Heizenergiebedarfs (Basis SIA 380/1) siehe Link rechte Seite.
Diese Checkliste gibt den momentanen Stand des Wissens zum Vollzug der Wärmebrücken-Grenzwerte gemäss Norm SIA 380/1 wieder. Sie wird laufend nachgeführt. Im Unterschied zu einem „konventionellen“ Vollzugsformular enthält diese Checkliste auch Erklärungen und Hinweise allgemeiner Art. Einem Nachweis der Wärmebrücken sind deshalb nur die Seiten beizulegen, die gemäss Übersicht (vgl. Seite 2) relevante Details enthalten.
Link zum Gesuch für die Erstellung, den Umbau und den Betrieb von wärmetechnischen Anlagen oder stationären Verbrennungsmotoren.
Bedarfsnachweis für Kühlung/Befeuchtung (falls nicht zusammen mit dem Baugesuch eingereicht).
Schallschutz-Nachweis. Wird in einigen Fällen bereits bei der Baueingabe verlangt: Infos auf der Webseite der FaLS (Fachstelle Lärmschutz, Link siehe rechte Seite).
Energienutzungs-Deklaration für geringfügige Umbauten
Bei geringfügigen Umbauten und Umnutzungen (Definition: Wärmedämmvorschriften - siehe unter -> Vorschriften, Private Kontrolle -> energetische Bauvorschriften) kann auf den detaillierten Energie-Nachweis verzichtet werden, wenn diese Bestätigung eingereicht wird.
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Energie
Stampfenbachstrasse 12
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Antje Heinrich
Telefon
043 259 42 67
Fax
043 259 51 59
E-Mail
energie@bd.zh.ch
