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Private Kontrolle Energie
In verschiedenen Fachbereichen kann als Alternative zur behördlichen Kontrolle eine Private Kontrolle durchgeführt werden. Die Befugnis kann natürlichen oder juristischen Personen von der Baudirektion erteilt werden. Die Befugten bestätigen zu Handen der Gemeinde, dass ein Gebäude bzw. eine Anlage hinsichtlich Projekt und Ausführung den massgebenden Bestimmungen entspricht.
Seit 1.1.2007 arbeiten die Kantone AR, GL SG und ZH für die Private Kontrolle zusammen. Die Listen der befugten Personen werden von Zürich verwaltet. Die Befugnis von natürlichen Personen gilt nun in allen vier Kantonen.
In den Kantonen AR, GL, SZ und SG können nur Fachleute (natürliche Personen) eine Befugnis erlangen. Im Kanton ZH können auch Firmen (juristische Personen) eine Befugnis erhalten. Die Liste für AR, GL, SZ und SG enthält deshalb nur die natürlichen Personen. Die Liste für ZH enthält auch die juristischen Personen (Firmen) und gilt nur für den Kanton ZH. Zudem: Die Kantone AR, GL, SZ und SG kennen die Private Kontrolle für die Fachbereiche Wärmedämmung, Heizungsanlagen und Klima-/Lüftungsanlagen. Im Kanton ZH gibt es noch weitere Fachbereiche (siehe Liste).
Erteilung einer Befugnis zur Privaten Kontrolle/Gebühren
Voraussetzung für die Erteilung einer Befugnis sind eine ausreichende Fachausbildung oder Berufserfahrung und ein guter Leumund. Bei Fachleuten mit Ausbildung aus dem Ausland werden zusätzlich 3 Jahre Erfahrung in der Schweiz verlangt.
Zur Deckung des Aufwands für Information, Vollzugshilfen und Administration gelten folgende Gebühren: Für die Erteilung einer Befugnis zur Privaten Kontrolle wird eine Aufnahmegebühr von 400 Franken für den ersten und 200 Franken für jeden weiteren Fachbereich verrechnet. Ab dem zweiten Jahr werden Jahresgebühren von je 100 Franken für die Fachbereiche Wärmedämmung, Heizungsanlagen, Klima/Lüftungsanlagen und je 50 Franken für die Fachbereiche Schutz vor Lärm, Beleuchtungsanlagen und Beförderungsanlagen verrechnet.
Die Kommission zur Privaten Kontrolle tagt jeweils im März, Juni und November. Die vollständigen Gesuche zur Aufnahme in die Liste sind bis spätestens Ende Februar, Mai bzw. Oktober einzureichen, um an der darauf folgenden Kommissionssitzung behandelt zu werden.
Weitere Auskünfte sowie Gesuchsformulare erhalten Sie beim Sekretariat, Telefon 043 259 42 66.
- Infos zum Einführungskurs Private Kontrolle
- Private Kontrolle beim betrieblichen Umweltschutz
Formulare für die Ausübung der Privaten Kontrolle
Für die Ausübung der Privaten Kontrolle sind die "normalen" Energienachweis-Formulare zu verwenden. Diese sind neben der Adresse/Unterschrift der Projektverantwortlichen bei "Private Kontrolle" (unten rechts auf den Formularen) zusätzlich zu unterzeichnen.
Formulare (in verschienden Kantonen einsetzbar) für die Projektkontrolle (d.h. vor Baubeginn) finden Sie unter Projektkontrolle.
Das Formular (ZH) "Anmeldung zur Bezugsabnahme" inkl. Private Ausführungskontrolle (zum Abschluss der Bauarbeiten) ist unter Ausführungskontrolle zu finden.
Auszug Private Kontrolle für fremde Projekte
Die in den nächsten Listen aufgeführten Fachleute bieten die Durchführung einer Privaten Kontrolle (inkl. oder exkl. Erstellung des Nachweises) als Dienstleistung an. Die nächsten Listen sind sortiert nach PLZ. Mit diesen Listen können Fachleute aus der Nachbarschaft besser gesucht werden (Nachbarorte haben oft ähnliche PLZ).
Lüftung von Fahrzeugeinstellhallen
Einstellräume für Fahrzeuge sind so zu belüften, dass keine schädlichen Abgaskonzentrationen entstehen können; nötigenfalls sind künstliche Belüftungen einzurichten (§ 37 BBV I, Anhang 2.31 BBV I). Diese Vorschrift untersteht der Privaten Kontrolle im Fachbereich Klima-/Lüftungsanlagen. Hilfe dazu bieten ein Formular der Abteilung Lufthygiene und ein Infoenergie-Merkblatt:
Berichte über den Vollzug der energetischen Massnahmen
- Untersuchung von 100 Nachweisen (2008), Mai 2009 (PDF, 49 Seiten, 789 kB)
- Untersuchung von 64 Nachweisen (2008) mit Privater Kontrolle für Bauten aus den Kantonen AR, GL und SG, (als Ergänzung zur Untersuchung im Kanton ZH), September 2009 (PDF, 40 Seiten, 595 kB)
- Untersuchung von 88 Nachweisen (2005). Auführungskontrollen auf 51 Baustellen, Mai 2006 (PDF, 52 Seiten, 2 MB)
- Untersuchung bei 200 Nachweisen von Neubauten, Ausführungskontrollen bei Wintergärten und eine Detailuntersuchung von 19 Projekten (Jahre 1999 und 2002), 2004 (PDF, 70 Seiten, 1 MB)
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Energie
Stampfenbachstrasse 12
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Christoph Gmür
Telefon
043 259 42 70
Fax
043 259 51 59
E-Mail
energie@bd.zh.ch
