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Auflagen und Empfehlungen (inkl. Bauen)
Japanknöterich
Japanknöterich Lightbox
Der Japanknöterich ist die in Zürich am stärksten verbreitete Asiatische Knöterichart.
Steckbrief: Bis zu 3m hohe, mehrjährige Staude mit eiförmigen, 10-20cm langen Blättern und rispenartig verzweigeten Blütenständen. Hell gelb-grüne bis weisse Blüten, Blütezeit: August bis September.
Der grösste Teil der Biomasse wird durch das unterirdische Wurzelgeflecht (Rhizom) gebildet, welches bis 3m vertikal und horizonztal ins Erdreich vordringen und dann in einiger Distanz zum bestehenden Bestand neue Luftsprosse bilden kann. Im Winter stirbt die oberirdische Biomasse (Blätter und Stängel) ab.
Neben dem Japanknöterich kommen bei uns weitere asiatische Knötericharten vor:
- Sachalin-Knöterich
- Himalaja-Knöterich
- Bastard-Knöterich
Standorte: Ufer, Strassen- und Eisenbahnböschungen, Gärten.
Ausbreitung/Verschleppung: durch Teile von Stängeln oder unterirdischen Ausläufern (Rhizome), die an neuen Standorten ausschlagen und neue Bestände begründen.
Schäden: rasche Ausbreitung führt zu dominierenden Reinbeständen, die einheimische Flora wird verdrängt und die Erosionsgefahr an Gewässern nach Absterben der oberirdischen Triebe nimmt zu und verändert das Abflussverhalten von Fliessgewässern, verursacht Schäden an Bauten (austreibende Wurzelstöcke).
Bekämpfung: Ohne Einsatz von Herbiziden ist eine Bekämpfung bisher kaum möglich. Der Herbizideinsatz ist jedoch in vielen Gebieten verboten (Chemiaklien-Risikoreduktions-Verordnung Anhang 2.5).
Für den Umgang mit Asiatischen Staudenknöterichen gilt:
- Verkauf, Handel und Aussaat sind verboten (FrSV Art. 15, Anhang 2).
- Schnittgut: Grössere Mengen sind in die KVA zu geben oder in eine Kompostierungs- und Vergärungsanlagen mit garantierter Hygienisierung zu führen
- Bei Bauvorhaben auf Grundstücken mit Asiatischen Staudenknötericharten (siehe Invasive Neobiota auf Baustellen)
- Standorte ins Neophyten WEB GIS des Kantons Zürich eintragen.
- Es besteht keine allgemeine Bekämpfungspflicht. Es wird jedoch empfohlen neue und kleine Standorte so schnell wie möglich zu eliminieren (ausreissen oder mit Wurzeln ausgraben)
- Bei einer Bekämpfung sollten die 'Empfehlungen Bekämpfung Japanknöterich' berücksichtigt und das Herbizidverbote beachtet werden (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung Anhang 2.5)
- Bei Problemfällen Fachleute beiziehen (z.B. vom Schweizerischen Verband der Neobiota - Fachleute (SVNF))
Wichtige Links, Dokumente & Merkblätter
- Praxishilfe Neophyten: Problempflanzen erkennen und richtig handeln, 2010 (PDF, 2 MB)
- Bericht und Empfehlungen zur Bekämpfung des Japanknöterichs, Nov. 2006, Kanton Aargau, Kanton Bern, Kanton Glarus, Kanton Luzern, Kanton Wallis, Kanton Zürich (PDF, 2 MB)
- Umwelt-Materialien Nr. 192: Bekämpfung des Japanischen Staudenknöterich, Literaturreview und Empfehlungen für Bahnanlagen, Ursula Bollens, im Auftrag der SBB, BUWAL und BAV, 2005 (418 KB) (PDF, 418 kB)
- Merkblatt Asiatische Staudenknöteriche FNS (PDF, 855 kB)
- Merkblatt Asiatische Staudenknöteriche SKEW (PDF, 314 kB)
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Sektion Biosicherheit
Walcheplatz 2
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson
Jsabelle Buckelmüller
Telefon
043 259 32 62
Fax
043 259 39 80
E-Mail
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