Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)

Nutzen und Gefahren  gentechnisch veränderter Organismen (GVO) wird sehr kontrovers diskutiert. Es treffen verschiedene Werthaltungen aufeinander, die unterschiedliche Erwartungen an die Behörden auslösen.

Der Gesetzgeber unterscheidet den Umgang mit GVO in geschlossenen Systemen, wie beispielsweise in Forschungslaboratorien der Hochschulen und Biotechunternehmen (siehe Biosicherheit in Betrieben) und den Umgang mit GVO in der Umwelt (offene Systeme)

Der Umgang mit GVO in der Umwelt wird in der Freisetzungsverordnung geregelt. Es geht dabei einerseits um Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP), andererseits um das Inverkehrbringen von GVO, d.h. beispielsweise das Verkaufen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln oder Medikamenten oder den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen.

Noch unklar sind genaue Regelungen der Koexistenz von GVO und nicht GVO. Im Bereich Monitoring von GVO wird von Bund und Kantonen Aufbauarbeit geleistet.