Bewilligungen / Meldungen

Wer mit gentechnisch veränderten und/oder pathogenen Organismen umgeht, untersteht der Meldepflicht. Werden Tätigkeiten der Klasse 3 oder 4 durchgeführt, sind diese zusätzlich bewilligungspflichtig (Melde-, Bewilligungspflicht) .

Um eine Baubewilligung für Anlagen, in denen mit gentechnisch veränderten und/oder pathogenen Organismen gemäss der ESV umgegangen wird, zu erlangen, müssen die Belange der Biosicherheit miteinbezogen werden.

Eine Übersicht über die Verfahren im Bereich geschlossene Systeme gibt untenstehende Grafik.

Übersicht Bewilligungsverfahren

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