Unterrubriken
Sie befinden sich derzeit auf folgender Seite:
Biosicherheit in Betrieben
Mensch, Tiere und Umwelt können durch gentechnisch veränderte, pathogene (krankheitserregende) oder umweltgefährdende Organismen (zB. gebietsfremde Pflanzen) geschädigt oder zumindest belästigt werden.
Der Gesetztesgeber unterscheidet den Umgang in offenen Systemen und geschlossenen Systemen.
Der Umgang in geschlossenen Systemen ist in der Einschliessungsverordnung geregelt.
B-Betriebe (Geltungsbereich der Einschliessungsverordnung)
Wer mit Organismen in geschlossenen Systemen umgeht, muss jede nach den Umständen gebotene Sorgfalt anwenden, damit die Organismen, ihre Stoffwechselprodukte und Abfälle, den Menschen und die Umwelt nicht gefährden können (Art. 4 ESV).
Unter die Melde- bzw. Bewilligungspflicht fallen Betriebe, die mit gentechnisch veränderten bzw. pathogenen Organismen umgehen. Diese unterstehen ebenfalls der Aufzeichnungspflicht (Art. 9 ESV)
Institutionen und Betriebe die möglicherweise in den Geltungsbereich der ESV fallen sind:
- Forschungslaboratorien an Hochschulen, öffentlichen Forschungsanstalten, Spitälern und innerhalb der Industrie (Biotechnologie, Pharmabranche)
- Diagnostikbetriebe in Spitälern, an Hochschulen und im privaten Sektor
- Produktionsanlagen der Industrie
- Tieranlagen an Hochschulen und der Industrie
- Gewächshäuser an Hochschulen und öffentlichen Forschungsanstalten
- Lehre (Forschung und Pilotproduktion).
Umgang mit Organismen
In den Geltungsbereich der ESV fällt der beabsichtigte Umgang mit Organismen (z.B. Forschung). Diesem gegenüber steht der unbeabsichtigte Umgang bzw. die Exposition (z.B. Operationssaal Spital) (siehe Grafik). Die Exposition von Mitarbeitern gegenüber Mikroorganismen wird durch die Verordnung vom 25. August 1999 über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV) geregelt. Die Grafik gibt eine Übersicht.
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Sektion Biosicherheit
Walcheplatz 2
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson
Christina Stadler
Telefon
043 259 32 62
Fax
043 259 39 80
E-Mail
biosicherheit@bd.zh.ch
