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Tankbesitzer
Kontrollpflichtige Tankanlagen
Seit Januar 2007 sind bewilligungspflichtige Lageranlagen zwingend alle 10 Jahre einer Sicht- bzw. Zustandskontrolle von aussen zu unterziehen. Dies beinhaltet die Überprüfung der Tanks, des Schutzbauwerks oder Auffangwanne sowie der Leitungen und Armaturen auf Zustand und Dichtheit. Druckausgleichsleitung und Abfüllsicherung sind einer Funktionskontrolle zu unterziehen.
Anlageninhaber mit einer bewilligungspflichtigen Anlage erhalten im Kanton Zürich nach wie vor vom AWEL, Sektion Tankanlagen rechtzeitig eine Aufforderung zur Kontrolle.
Eine Innenreinigung des Tanks ist freiwillig, jedoch im Sinne der Werterhaltung und mittelfristigen Betriebssicherheit zu empfehlen.
Welche Tankanlage untersteht der Eigenverantwortung?
Meldepflichtige Tankanlagen unterstehen im Hinblick auf die Kontrollpflicht der vollständigen Eigenverantwortung. Das heisst, der Anlageninhaber muss selbstständig sicherstellen, dass seine Anlage dicht und funktionstüchtig bleibt. Das AWEL Sektion Tankanlagen fordert diese Anlageninhaber nicht mehr zur Kontrolle auf. Kontrolle und Wartung muss durch den Anlageninhaber gewährleistet werden. Das AWEL, Sektion Tankanlagen überprüft die Anlagensicherheit mittels Stichkontrollen. Wir empfehlen eine Fachfirma beizuziehen und die Kontrolle und Sicherstellung des Standes der Technik den Fachfirmen anzuvertrauen.
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abt. Abfallwirtschaft und Betriebe
Sektion Tankanlagen
Walcheplatz 2
Postfach
8090 Zürich
Telefon
043 259 30 60
Fax
043 259 51 74
E-Mail
tankanlagen@bd.zh.ch
