Tankbesitzer

Kontrollpflichtige Tankanlagen

Seit Januar 2007 sind bewilligungspflichtige Lageranlagen zwingend alle 10 Jahre einer Sicht- bzw. Zustandskontrolle von aussen zu unterziehen. Dies beinhaltet die Überprüfung der Tanks, des Schutzbauwerks oder Auffangwanne sowie der Leitungen und Armaturen auf Zustand und Dichtheit. Druckausgleichsleitung und Abfüllsicherung sind einer Funktionskontrolle zu unterziehen.

Anlageninhaber mit einer bewilligungspflichtigen Anlage erhalten im Kanton Zürich nach wie vor vom AWEL, Sektion Tankanlagen rechtzeitig eine Aufforderung zur Kontrolle.

Eine Innenreinigung des Tanks ist freiwillig, jedoch im Sinne der Werterhaltung und mittelfristigen Betriebssicherheit zu empfehlen.

Bei folgenden Tankanlagen ist aufgrund der erhöhten Gefährdung eine Reinigung und Kontrolle von Innen erforderlich:

  • Erdverlegte einwandige Tanks (auch solche mit Leckschutzgerät)
  • Erdverlegte doppelwandige Tanks ohne Leckanzeigegerät
  • Stehtanks ohne Schutzbauwerk oder ohne überwachten Boden

Welche Tankanlage untersteht der Eigenverantwortung?

Meldepflichtige Tankanlagen unterstehen im Hinblick auf die Kontrollpflicht der vollständigen Eigenverantwortung. Das heisst, der Anlageninhaber muss selbstständig sicherstellen, dass seine Anlage dicht und funktionstüchtig bleibt. Das AWEL Sektion Tankanlagen fordert diese Anlageninhaber nicht mehr zur Kontrolle auf. Kontrolle und Wartung muss durch den Anlageninhaber gewährleistet werden. Das AWEL, Sektion Tankanlagen überprüft die Anlagensicherheit mittels Stichkontrollen. Wir empfehlen eine Fachfirma beizuziehen und die Kontrolle und Sicherstellung des Standes der Technik den Fachfirmen anzuvertrauen.