Tankbesitzer

Sie suchen eine Fachfirma für die Planung, Kontrolle oder Sanierung einer Tank- oder Lageranlage?

Rechtliche Grundlagen

Gemäss Art. 22 des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes dürfen Tankanlagen und die zugehörigen Installationen nur von Personen erstellt, geändert, kontrolliert, befüllt, gewartet, entleert und ausser Betrieb gesetzt werden, die aufgrund ihrer Ausbildung, Ausrüstung und Erfahrung gewährleisten, dass der Stand der Technik eingehalten wird.

Branchenverband CITEC Suisse

Alle Kantone haben mit dem Branchenverband CITEC Suisse der Tankfachleute einen Standard vereinbart und die Qualitätssicherung geregelt. CITEC Suisse pflegt eine Liste mit allen Fachfirmen die über Personal mit der nötigen Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung verfügen um die Arbeiten tadellos auszuführen.

Im Kanton Zürich werden ab 2010 nur Fachfirmen akzeptiert die über die nötige Ausbildung verfügen.

Wir empfehlen Ihnen daher, Aufträge an die Firmen zu erteilen die auf der Liste aufgeführt sind.

Sollten trotzdem Schwierigkeiten mit einer Fachfirma auftreten, können Sie sich an die Ombudsstelle der CITEC Suisse oder an das AWEL, Sektion Tankanlagen wenden.