Bewilligung / Meldung

Gesuchseingabe

Kauf einer Tankanlage

Bitte beachten Sie, dass nur Tankanlagen die über eine gültige technische Zulassung des SVTI (Schweizerischer Verein für technische Inspektion) verfügen, eingesetzt werden dürfen.

Konforme Produkte werden auf einer Liste geführt die öffentlich zugänglich ist.
Neue Fabrikate müssen durch den SVTI geprüft und genehmigt werden.
Fragen Sie Ihre Fachfirma rechtzeitig danach. Besten Dank für Ihre Mithilfe

Welche Unterlagen sind der Eingabe beizulegen?

Das Formular "Gesuchs- bez. Meldeformular für Lageranlagen mit wassergefährdene Flüssigkeit" sowie Situationsplan (Katasterplan) mit eingezeichnetem Standort der Anlage.
Zusätzlich für bewilligungspflichtige Anlagen sind Grundriss und Schnitt 1:50 der Tank-, Heiz- und angrenzenden Räumen einzureichen (Tankabmessungen und -abstände sind zu vermassen). Tank, Armaturen, Rohrleitungen mit Absperrorganen, Pumpen, allfälligem Tagestank, Brenner usw. sind ebenfalls einzuzeichnen. Die Produkte- und Druckausgleichsleitungen sind vollständig in die Pläne aufzunehmen.

Was ist speziell zu beachten?

  • Unabhängig vom Gewässerschutzbereich muss das Auffangvolumen des Schutzbauwerkes (Auffangwanne) bei freistehenden Lagertanks für Flüssigkeiten der Wassergefährdungsklasse 1 (z.B. Heiz- oder Dieselöl) immer 100 % betragen.
  • Freistehende Tanks, die mit einer Druckausgleichsleitung ausgerüstet sind, müssen über eine Vorrichtung (Überdrucksicherung) verfügen, die gewährleistet, dass bei einer allfälligen Überfüllung die auslaufende Flüssigkeit in die Auffangwanne gelangt.
  • Erdverlegte Tanks sowie längere erdverlegte Leitungen, aus denen bei einem Leck wassergefährdende Flüssigkeit ausfliessen kann, müssen generell doppelwandig sein und mit einem Leckanzeigesystem überwacht werden.

Wo ist das Gesuch einzureichen?

Das Gesuch bzw. die Meldung ist vom Eigentümer und der Fachfirma unterzeichnet zur Prüfung und Bearbeitung an das AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Sektion Tankanlagen, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich einzureichen.

Für Tankanlagen auf dem Gebiet der Stadt Zürich ist der
Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich, Tankanlagen, Postfach 3251, 8021 Zürich zuständig.

Abnahme fertiggestellter bewilligungspflichtiger Anlagen

Die Abnahme bewilligungspflichtiger Anlagen ist rechtzeitig vor der Inbetriebnahme mit dem zuständige Tankinspektor des AWEL zu vereinbaren.

Weitere anlagespezifische Informationen

Die gewässerschutzrechtlichen Bedingungen für die verschiedenen Tanks bzw. Lagerorte können als Merkblatt unter Formulare und Merkblätter Rubrik Tankanlagen heruntergeladen werden.

Die Merkblätter der Kantonalen Feuerpolizei finden Sie unter:  GVZ Lagerung von Heizöl und Dieselöl / unter dem Titel Lagerung von Heizöl und Dieselöl.