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Störfälle
Viele chemische Stoffe, aber auch Mikroorganismen können bei Unfallereignissen den Menschen oder die Umwelt gefährden. Bei grösseren Schäden (Tote oder Verletzte unter der Bevölkerung, Luft- oder Gewässerverunreinigungen, Bodenbelastungen usw.) ausserhalb des Betriebsareals oder des Verkehrswegs spricht man von einem «Störfall».
Dies als Abgrenzung zum Betriebsunfall oder Zwischenfall, bei dem ausschliesslich innerhalb des Betriebsareals oder an Betriebsangehörige Einwirkungen erfolgen – diese Fälle werden durch andere gesetzliche Bestimmungen geregelt (Arbeitnehmerschutz, Umwelt- und Gewässerschutz).
Im Kanton Zürich gelten knapp 350 Betriebe aufgrund ihres Gefährdungspotenzials als «störfallrelevant» und stehen unter besonderer Beobachtung des Kantons. Die Risiken der Chemiebetriebe sind in den letzten Jahren konstant geblieben. Gleichzeitig führen aber die Ausdehnung des Siedlungsgebiets und die bauliche Verdichtung häufiger zu Konflikten zwischen anderen Nutzungen und Betrieben oder Verkehrswegen mit Störfallrisiken.
Dank den Vorsorgemassnahmen konnten in den letzten Jahren grosse Schäden vermieden werden. Hingegen haben kleinere, «alltäglichere» Unfallereignisse mit Gewässer- und Bodenverschmutzungen weiter zugenommen. Dabei sind häufig industrielle und gewerbliche Tätigkeiten, Bauarbeiten, die Landwirtschaft sowie Unfälle im Strassenverkehr verantwortlich.
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AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe
Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge
Walcheplatz 2
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8090 Zürich
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043 259 32 62
Fax
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E-Mail
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