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Feuerungskontrolle Gemeinde
Feuerungskontrollen - Organisation und Ablauf
Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit. Deshalb verlangt die Luftreinhalteverordnung (LRV) die regelmässige Kontrolle der Öl- oder Gasheizungen und den Holzfeuerungen. Zudem bringt eine gut gewartete Anlage erhebliche Einsparungen bei den Heizkosten.
Die Organisation der Feuerungskontrolle von Öl, Gasfeuerungen bis 1000 kW und Holzfeuerungen bis 70 kW wurde im Kanton Zürich an die Gemeinden und Städte übertragen. Sie können zwischen zwei Kontrollmodellen wählen, sollen das gewählte Modell aber konsequent anwenden.
Entscheidet sich die Gemeinde oder Stadt für das «Modell 1», bleibt die Kontrolle in der Verantwortung des amtlichen Feuerungskontrolleurs. Er beurteilt, ob die Werte mit den Vorschriften der Luftreinhalteverordnung (LRV) eingehalten sind. Bei der Überschreitung der Emissionsgrenzwerte übernimmt eine private Fachfirma die Nachregulierung oder Sanierung der Heizung. Eine Mehrzahl der Gemeinden und Städte hat sich in den vergangenen Jahren für das «Modell 2» entschieden. Das «Modell 2» bringt dem Hauseigentümer den Vorteil, dass er wählen kann, wer seine Heizung kontrolliert. Entweder lässt er die Messung wie beim «Modell 1» vom amtlichen Feuerungskontrolleur durchführen oder seine Fachfirma übernimmt die Messung, Neuregulierung oder Sanierung der Anlage.
Wer im Kanton Zürich in Gemeinden mit liberalisiertem Modell 2 periodische Feuerungskontrollen durchführen will, muss über folgende Ausbildungsprofile verfügen und mit dem AWEL, Abteilung Lufthygiene (stellvertretend für alle Gemeinden mit Modell 2) eine Rahmenvereinbarung unterzeichnen:
für Emissionsmessungen bei Öl- und Gasfeuerungen bis 1000 kW müssen die ausführenden Servicefachleute der Firma über die erforderliche Ausbildung für die Feuerungskontrolle des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) verfügen :
- Feuerungskontrolleur/-in mit eidg. Fachausweis oder
- Dipl. Fachmann/-frau für Wärme- und Feuerungstechnik oder
- Feuerungsfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis (inkl. Feuerungsfachmodul MT2 bei Ausbildung vor 2003) oder
- Eidg. dipl. Kaminfegermeister/-in mit Feuerungsfachmodul MT2 oder
- Feuerungsgrundmodule AT1 und MT1 und –fachmodul MT2;
für Sichtkontrollen bei Holzfeuerungen bis 70 kW müssen die ausführenden Kontrolleure der Firma über die dafür notwendige Ausbildung verfügen:
- FeuerungskontrolleurIn mit eidg. Fachausweis oder
- Feuerungsfachmann/-frau Holz mit eidg. Fachausweis oder
- Holzfeuerungskurs beim Schweizerischen Kaminfegermeisterverband (SKMV);
für Emissionskontrollen bei Holzfeuerungen bis 70 kW müssen die ausführenden Service-Fachleute der Firma über die erforderliche Ausbildung gemäss Messempfehlungen Holzfeuerungen des AWEL verfügen:
- Feuerungskontrolleur/-in mit eidg. Fachausweis oder
- Feuerungsfachmann/-frau Holz mit eidg. Fachausweis oder
- SKMV-Holzfeuerungskurs mit Feuerungsfachmodul MT2.
Folgende Firmen haben pro Kontrollart eine Zulassungsbefugnis für die periodische Feuerungskontrolle in Zürcher Gemeinden mit dem liberalisierten Modell 2:
Für eine einheitliche und fachlich korrekte Feuerungskontrolle ist der Feuerungskontrolleur der Gemeinde, ausgebildet als Feuerungskontrolleur mit eidgenössischen Fachausweis, massgebend.
Die Feuerungskontrolleure werden jährlich vom AWEL zusammen mit dem Verband Zürcher Feuerungskontrolleure auf aktuelle Themen informiert oder geschult, so dass ein möglichst einheitlicher Vollzug über die 171 Gemeinden gewährleistet werden kann.
Damit die Wirkung der Feuerungskontrolle beobachtet werden kann, verlangt die Baudirektion jährlich von den Gemeinden/Städte einen Erfolgsbericht.
Feuerungskontrolle von Öl, Gasfeuerungen bis 1000 kW
Der Bund verlangt mit der Luftreinhalteverordnung (LRV) , dass Öl-, Gasheizungen einer regelmässigen Kontrolle unterzogen werden. Dabei unterscheidet man zwei obligatorische Kontrollarten:
- Die Erst- oder Abnahmekontrolle von neuen oder sanierten Anlagen wird ausschliesslich durch einen amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde durchgeführt. Sie ist vergleichbar mit einer Garantieabnahme. Dies gibt dem Betreiber die Sicherheit, dass die Anlage korrekt arbeitet und die Emissionsgrenzwerte nach der LRV eingehalten werden.
- Die Routinekontrolle findet alle zwei Jahre statt und wird durch einen amtlichen Feuerungskontrolleur oder durch eine anerkannte Fachfirma durchgeführt. Werden bei der Überprüfung Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte gemessen, ist eine Nachregulierung und Nachkontrolle der Anlage durch eine anerkannte Fachfirma notwendig
Feuerungskontrolle Holzfeuerungen bis 70 kW
Die Holzfeuerungskontrolle wurde 2008 im Kanton Zürich veranlasst und ist auf der bestehenden Oel- und Gasfeuerungskontrolle aufgebaut. Die Einführung der Holzfeuerungskontrolle läuft gestaffelt ab. In der ersten Kontrolle werden die Holzfeuerungsanlagen erfasst, einer Sichtkontrolle unterzogen und in Grössenklassen eingeteilt. Denn Einzelraumfeuerungen mit weniger als 200 kg/Jahr Brennholzverbrauch müssen nicht periodisch kontrolliert werden. Bei Zentralheizungen zwischen 40 und 70 kW muss nach der ersten Kontrolle periodisch eine Emissionskontrolle durchgeführt werden.
In Holzfeuerungen bis 70 kW darf nur naturbelassenes Holz und kein Restholz, das bemalt, beschichtet, verleimt oder in anderer Weise behandelt oder belastet ist, verbrannt werden. Im Zweifelsfall wird durch den Feuerungskontrolleur eine Aschenprobe entnommen, im Labor der Urkantone oder im Labor des AWEL analysiert und durch die Behörde beurteilt.
- Kontrollkonzept der Holzfeuerungen (PDF, 5 Seiten, 49 kB)
- Mitteilung zur Kontrolle von Holzfeuerungen kleiner 70 kW, AWEL-Brief vom 1. Februar 2008 (PDF, 4 Seiten, 349 kB)
- Organisation und Ablauf Holzfeuerungskontrolle bis 70 kW (PDF, 4 Seiten, 174 kB)
- Messempfehlung Holz bis 70 kW, AWEL (PDF, 18 Seiten, 234 kB)
- Rapportformular Holz (Word, 1 Seite, 132 kB)
- Vorlage Rauch-/Geruchsprotokoll (Word, 1 Seite, 172 kB)
- Richtig Anfeuern - oberer Abbrand - Merkblatt "Feuern mit Holz - gewusst wie!" (PDF, 2 Seiten, 848 kB)
- Richtig Anfeuern - unterer Abbrand (PDF, 2 Seiten, 481 kB)
- Merkblatt "Keine Abfälle in den Ofen" (PDF, 2 Seiten, 721 kB)
Fremdsprachige Merkblätter zu Feuern mit Holz
- Französisch: Allumage le bon départ! - Chauffages au bois à combustion supérieure (PDF, 2 Seiten, 572 kB)
- Italienisch: Accensione corretta - Impianti a legna a combustione superiore (PDF, 2 Seiten, 573 kB)
- Englisch: Correct firing - Wood-fired ovens with top combustion (PDF, 2 Seiten, 160 kB)
- Albanisch: Si të ndizet zjarri lehtë - Djegia e drurit me djegie nga lartë (PDF, 2 Seiten, 573 kB)
- Serbisch: Pravilno potpaljivanje peci - Pec na drva sa gornjim sagorevanjem (PDF, 2 Seiten, 576 kB)
- Türkisch: Dogru yakma yöntemi - Üstten yanmali odun atesleri (PDF, 2 Seiten, 578 kB)
Referate Info-Veranstaltung
- P. Hänni - Feuerungskontrolle im Kanton Zürich: Administration (PDF, 15 Seiten, 522 kB)
- A. Papis - Qualitätssicherung Feuerungskontrolle (PDF, 23 Seiten, 643 kB)
- J. Rüttimann - Kontrolle von Holzfeuerungen, Erfahrungen in der Umsetzung der Holzfeuerungskontrolle in der Stadt Zürich (PDF, 8 Seiten, 384 kB)
- R. Hofer - Verband zürcherischer Feuerungskontrolleurinnen und Kontrolleure (PDF, 31 Seiten, 1 MB)
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Lufthygiene
Sektion Emissionskontrolle
Stampfenbachstrasse 12
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Angelo Papis
Telefon
043 259 56 35
Fax
043 259 51 78
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