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Feuerungsanlagen
Flamme
Feuerungen dienen der Bereitstellung von Raum- und/oder Prozesswärme sowie der Erwärmung von Brauchwasser. Dazu werden verschiedene Energieträger (Brennstoffe) eingesetzt. Hauptsächlich sind dies Heizöl extraleicht, Erdgas und Holz. In geringerem Masse Heizöl schwer, Bio- und Flüssiggas. Heizöl extraleicht und die obengenannten Gase werden zudem in Verbrennungsmotoren, gekoppelt mit einem Generator, eingesetzt. Dabei wird nebst Wärme Elektrizität produziert.
Der zulässige Ausstoss von Schadstoffen bei Feuerungen und Motoren ist gesetzlich begrenzt. Die Grenzwerte sind in der Luftreinhalte-Verordung (LRV) und in der Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung festgelegt. Der Vollzug (Bewilligung und Kontrollen) im Kanton Zürich ist Aufgabe der Abteilung Lufthygiene, welche ihn an die Städte Zürich und Winterthur vollständig und an die Gemeinden teilweise delegiert hat.
Wer kontrolliert meine Feuerungsanlage?
Die Gemeinden bewilligen und kontrollieren Heizkessel mit Öl und Gas bis 1000 kW und Holzfeuerungen bis 70 kW. Die Abteilung Lufthygiene des AWEL ist zuständig für den Vollzug bei den grösseren Feuerungsanlagen, bei allen Motoren sowie den Abfallverbrennungsanlagen (ausgenommen die Städte Zürich und Winterthur).
Organisation und Ablauf der Feuerungskontrolle in den Gemeinden ist im Leitfaden für die Feuerungskontrolle beschrieben. Weitere Informationen bezüglich Feuerungskontrolle in den Gemeinden sind unter Feuerungskontrolle Gemeinde ersichtlich.
Für Feuerungen und Motoren im Zuständigkeitsbereich vom AWEL gilt das Merkblatt Organisation und Ablauf der Emissionskontrolle bei Grossanlagen (inkl. befugte Messfirmen). Für Motoren gilt insbesondere das Merkblatt Vollzug Motoren.
Empfehlungen
Praktische Tipps für Anlagebetreiber, Planer, Installateure, Brennholzlieferanten und Behörden finden sich unter www.fairfeuern.ch.
- Medienmitteilung - Ab 1. Oktober 2007 werden Holzheizungen kontrolliert (PDF, 2 Seiten, 29 kB)
- Luftschadstoffe aus Holzfeuerungen (PDF, 51 Seiten, 1 MB)
- Mit Feuer und Flamme durch die kalten Tage (NZZ-Artikel vom 10.2.12) (PDF, 462 kB)
- Feuern ohne Rauch, Sendung "Espresso" vom Mittwoch, 25.1.2012, 08.20 Uhr, DRS 1
- Feinstaub aus Cheminées - Bericht 10vor10
- Kehrichtverbrennung (KVA)
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Lufthygiene
Sektion Emissionskontrolle
Stampfenbachstrasse 12
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Angelo Papis
Telefon
043 259 56 35
Fax
043 259 51 78
E-Mail
angelo.papis@bd.zh.ch
