Private Kontrolle

Im Kanton Zürich besteht für gewässerschutz- und abfallrechtliche Bewilligungsverfahren das so genannte System der „Privaten Kontrolle“: Eine private Fachperson prüft die Baugesuche vor Gesuchseingabe und hält das Ergebnis in einem Prüfbericht fest. Bei der Bewilligungserteilung stützt sich die Bewilligungsbehörde auf die Prüfberichte ab und führt sie als massgebende Unterlagen auf.

Fachbereiche

Zusammengerollte Bauzeichnungen

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Die Private Kontrolle kann gemäss Besondere Bauverordnung (BBV) I in verschiedenen Fachbereichen durchgeführt werden. Im Anhang zur BBV I (Ziffer 3) sind die der Privaten Kontrolle unterstellten Fachbereiche definiert:

3.6 Industrieabwasser und Industrieabfall
3.7 Löschwasserrückhaltung und Güterumschlagsplätze
3.8 Lager- und Betriebsanlagen sowie Gebindelager
3.9 Liegenschaftsentwässerung bei Industrie und Gewerbe

Anforderungen

Die Befugnis zur Privaten Kontrolle im betrieblichen Umweltschutz kann natürlichen oder juristischen Personen für einen oder mehrere Fachbereiche erteilt werden, je nach fachlicher Qualifikation. Gesuche zur Erteilung der Befugnis werden von der Kommission Private Kontrolle der Baudirektion beurteilt. Die Befugnis wird durch Verfügung der Baudirektion erteilt. Grundlage für die Befugnis ist unter anderem der Besuch der Kursreihe des VSA zum betrieblichen Umweltschutz.

Private Fachleute werden jährlich am obligatorischen Erfahrungsaustausch informiert. Zudem erscheint ein- bis zweimal jährlich der infoBUS mit Tipps zur Vollzugsarbeit, Anregungen zu aktuellen Projekten sowie Informationen über Rechts- und Vollzugsgrundlagen, Verfahrensabläufe und Veranstaltungen.

Aufgaben

Inhaber von Betrieben mit sehr umweltrelevanten Prozessen (individueller Fall) sowie von Betrieben mit standardisierten umweltrelevanten Prozessen (Branchenvollzug) müssen bei der Planung private Fachleute mit Befugnis hinzuziehen. Ausgenommen von der Privaten Kontrolle sind Betriebe, die unter die Störfall-Verordnung fallen, die einer Umweltverträglichkeits-Prüfung bedürfen, eine Abfallanlage oder ein Bio-Labor sind sowie Bagatellen.
(Mehr Informationen zu den einzelnen Betriebskategorien finden Sie unter Bewilligungen/Genehmigungen.)

Ablauf und Inhalt der Privaten Kontrolle sowie die Voraussetzungen für die Erteilung der Befugnis sind in den §§ 4 – 7 BBV I  aufgeführt.

Die private Fachperson bestätigt zu Handen der Bewilligungsbehörde (Gemeinde oder AWEL), dass ein Projekt bzw. eine Anlage den geltenden Richtlinien und Normen des Kantons Zürich entspricht (Projektkontrolle). Sie liefert damit der Bewilligungsbehörde eine wichtige Grundlage für die Erteilung der Bewilligung. In der Ausführungskontrolle bestätigt die private Fachperson, dass ein Projekt bzw. eine Anlage entsprechend der umweltrechtlichen Bewilligung erstellt wurde. Für die Projekt- und Ausführungskontrolle stehen Formluare (Prüfberichte) zur Verfügung, die durch die nötigen Abklärungen führt.
Im Rahmen der Eigenkontrolle eines Betriebes übernimmt die private Fachperson weitere Aufgaben.

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Vollzugsordner

Titelbild des Vollzugsordners

Der Vollzugsordner ist ein Sammelwerk mit allen Informationen über das Wie&Was des Umweltschutzes in Industrie und Gewerbe. Konkrete Anleitungen, Richtlinien und reich illustrierte Merkblätter, Musterformulare und Gesetzestexte machen das Werk zum unabdingbaren Begleiter für private Fachleute und Behördenvertreter. Auch Architekten, Fachplaner und Betriebsinhaber werden den Ordner als umfassendes Nachschlagewerk zu schätzen wissen.

Der Vollzugsordner kostet Fr. 200.- (inkl. MWSt. und Versandkosten) und kann direkt bei uns bestellt werden. Für die regelmässige Aktualisierung des Inhalts und den Nachversand fallen jährlich Gebühren von Fr. 100.- an. Gemeinden können bei Bedarf kostenlos ein Exemplar mit Aktualisierung beziehen. Private Fachleute bezahlen die Gebühr jährlich mit der Befugnis.