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Kontrollen
Lufthygienerechtliche Kontrollen in Betrieben
Emissionsmessung
Industrielle und gewerbliche Betriebe sind periodisch auf die Einhaltung der Bestimmungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und des Massnahmenplans Luftreinhaltung 2008 zu prüfen. Dies erfolgt durch Berechnung mittels Stoffbilanz oder aber direkt durch Emissions-Messungen. Bei Überschreitung der Grenzwerte der LRV wird eine Sanierung veranlasst.
Periodische Kontrolle
In der Regel wird dem Betrieb gemäss Art. 12 LRV eine Emissionserklärung zugestellt, worauf die Anlagen, die Stoffe und der dazugehörige Stoffumsatz sowie die Art der Abluftführung zu benennen sind.
In Fällen, bei welchen die Emissionserklärung eine verlässliche Beurteilung der Luftsituation nicht ermöglicht, z.B. bei Staubemissionen oder wenn bei Kohlenwasserstoffverbindungen eine rechnerische Bestimmung nicht möglich ist, wird eine Emissionsmessung angeordnet.
Eigenkontrollsystem
Bei Branchenlösungen werden Kontrollaufgaben von der Behörde an die Branchenvertretung delegiert. Diese führen die periodischen Kontrollen selbst durch oder beauftragen Dritte damit. Die Behörde verzichtet auf eigene regelmässige Kontrollen und beschränkt sich auf die Qualitätssicherung mittels Stichproben.
Aktuell bestehen bezüglich der lufthygienerechtlichen Kontrolle mit folgenden Branchen Vereinbarungen:
- Textilreinigungen
- Tankstellen
- Tanklager
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Lufthygiene
Sektion Industrie und Gewerbe
Stampfenbachstrasse 12
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Bruno Götz
Telefon
043 259 43 44
Fax
043 259 51 78
E-Mail
bruno.goetz@bd.zh.ch
