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Kontrollen
Gewässerschutz- und abfallrechtliche Kontrollen in Betrieben
Betriebskontrolle
Beprobung eines Gebindes
Im betrieblichen Gewässerschutz und Abfallrecht – das Fachgebiet der AWEL-Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge (BUS) – dient die Betriebskontrolle (BK) dazu, bestehende und neue Betriebstätigkeiten, welche umweltrelevant sind, zu erfassen. Die Betriebskontrolle ist darauf ausgerichtet
- die abwasser- und abfallrelevanten Betriebsabläufe zu erkennen,
- zu prüfen, ob bestehende Abwasservorbehandlungsanlagen nach Stand der Technik arbeiten,
- die Lager- und Betriebsanlagen von wassergefährdenden Stoffen zu erfassen,
- die Sicherheit von Güterumschlagplätzen zu beurteilen sowie
- festzustellen, ob ein Löschwasserrückhaltekonzept notwendig ist.
Eine BK bezieht sich zwar in erster Linie auf gewässerschutz- und abfallrechtliche Belange, beachtet aber auch wichtige Schnittstellen mit anderen Vollzugsbereichen (z. Bsp. Lufthygiene, Feuerpolizei, Arbeitssicherheit u.a.). Sie kann angekündigt werden oder auch ohne vorherige Anmeldung erfolgen.
Eigenkontrolle
Auch Ölabscheider müssen hin und wieder kontrolliert werden.
Im Rahmen der Eigenkontrolle wird der Betrieb verpflichtet, seine Industrie- und Gewerbeabwässer, Lager-/Betriebsanlagen mit gefährlichen Stoffen sowie Vorsorgemassnahmen (zum Beispiel Löschwasserrückhalt, Güterumschlagplatzabsicherung oder Schlammsammler) regelmässig selbst zu kontrollieren. Dadurch kann er Unregelmässigkeiten selbst erkennen und umgehend beheben.
Zu diesem Zweck entwickelt der Betrieb in Absprache mit dem AWEL, Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge (BUS), ein Eigenkontrollkonzept. Im Grundsatz ist der Betrieb für die korrekte Umsetzung des Kontrollkonzeptes selber verantwortlich. Je nach Betriebskategorie muss er für die Eigenkontrolle eine private Fachperson hinzuziehen. Das AWEL prüft die erfolgreichen Kontrollen oder die Umsetzung von Verbesserungsmassnahmen anhand von obligaten Eigenkontrollrapporten.
Ausführungskontrolle
Nach Abschluss eines Bauvorhabens oder einer Sanierung ist eine Ausführungskontrolle durchzuführen. Mit der Ausführungskontrolle soll sichergestellt werden, dass das Bauvorhaben beziehungsweise die Sanierung gemäss den massgebenden Unterlagen (meist die gewässerschutz- und/oder abfallrechtliche Bewilligung sowie die einschlägigen Regelwerke) ausgeführt wurde.
Je nach Betriebskategorie kann die Ausführungskontrolle durch das AWEL selbst oder durch eine private Fachperson durchgeführt werden. Es ist Aufgabe des Bauherrn, das AWEL auf den Abschluss der Bauarbeiten aufmerksam zu machen.
Ausführungskontrollen sind zwar verwandt, aber nicht zu verwechseln mit den Bauabnahmen der Gemeinde.
Stichprobenkontrolle
Kontrollen sollten von Verantwortungs-trägern begleitet sein.
Mit der Stichprobenkontrolle wird ein definierter Teil der Betriebe im Zufallsverfahren ausgewählt und umweltrechtlich überprüft. Die Stichprobenkontrolle ist ein reines Controlling-Instrument und gibt Aufschluss über die umweltrechtliche Situation in einer Branche, einem Fachgebiet, einer Gemeinde oder ganz generell im betrieblichen Umweltschutz.
Branchenkontrolle
Kontrollen in Malereien und Spritzwerken (Branchenlösung VUM)
Als eine der ersten Branchen hat die Malerbranche 1997 eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen und die Vollzugsorganisation Umweltschutz im Malergewerbe (VUM) ins Leben gerufen.
Die VUM organisiert regelmässige Betriebsbegutachtungen, damit der Umweltschutz bei gewerblichen Malerarbeiten Tatsache ist. Damit können sich die Umweltschutzämter auf Malerbetriebe konzentrieren, welche den Vorschriften (noch) nicht genügen. Betriebe, die alle Anforderungen erfüllen, erhalten das Umweltzertifikat. Der Betrieb wird zudem in der weissen Liste im Internet aufgeführt. Wer VUM-zertifizierte Betriebe bevorzugt, leistet einen Beitrag zum Schutz der Umwelt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Betrieblicher Umweltschutz in den Bereichen Farbe, Lacke und Holz.
Branchenlösung im Auto- und Transportgewerbe (Branchenlösung AGVS)
In der Werkstatt, auf Vorplätzen, bei Tankstellen, auf Waschplätzen, in Spritzkabinen und automatischen Waschstrassen entstehen Abwässer, Abfälle und Luft-Emissionen, die eine spezielle Behandlung erfordern.
Im Kanton Zürich kontrolliert der Autogewerbeverband der Schweiz (AGVS) als Branchenorganisation in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Fachstellen die abfall-, gewässerschutz- und lufthygienerechtlichen Vorschriften im Auto- und Transportgewerbe. Im Kanton Zürich betreuen der AGVS sowie das AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft zurzeit folgende Sparten:
- Garagen
- Carrosserie- und Autospritzwerke
- Autoverkaufsplätze (Autohandel)
- Motorradbetriebe
- Pneuhäuser
- Transportbetriebe
- Werkhöfe (Baugeschäfte, Gemeinden)
- Landmaschinenmechaniker
- Tankstellen
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite „Betrieblicher Umweltschutz im Auto- und Transportgewerbe, im Bau, bei Werkhöfen und bei Grosstanklagern“.
Kontrollen von Zahnarztpraxen und Zahnkliniken
Die gesetzlichen Umweltkontrollen in Zahnarztpraxen und Zahnkliniken wurden vom AWEL ermächtigten Sonderabfall-Entsorgungsfirmen übertragen. Sie schliessen mit den Praxen eine Entsorgungsvereinbarung ab und führen im Rahmen des normalen Abholservice alle zwei Jahre eine Kontrolle durch.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite „Betrieblicher Umweltschutz im Gesundheitswesen und in der Forschung & Lehre“.
Kontrollen von Grosstanklagern
Der Kanton Zürich hat mit der Erdöl-Vereinigung und der Carbura eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Erdöl-Vereinigung kontrolliert und beurteilt die Rechtmässigkeit der Lager in gewässerschutz-, lufthygiene- und störfallrechtlicher Hinsicht und die Umsetzung der erforderlichen Massnahmen. Als Grosstanklager gelten Tanklager für Treibstoffe, Brennstoffe und Schmierstoffe mit einer Tankgrösse von mindestens 500 m³ oder mit einem Gesamtlagervolumen von mindestens 10'000 m³.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite „Betrieblicher Umweltschutz im Auto- und Transportgewerbe, im Bau, bei Werkhöfen und bei Grosstanklagern“.
Private Kontrolle
Private Fachleute kontrollieren auch Projektunterlagen
Bei Betrieben, die einer bestimmten, gewässerschutz- und/oder abfallrelevanten Gruppe zugeordnet sind, wird das AWEL in ihrer Bewilligungs- und Kontrolltätigkeit von privaten Fachleuten (so genannten „Befugten“) unterstützt. Befugte gewährleisten, dass Umweltvorschriften in den Bereichen
- Industrieabwasser/-abfälle
- Löschwasser-Rückhalt & Absicherung von Güterumschlagplätzen
- Lager & Anlagen mit Wasser gefährdenden Flüssigkeiten
- Liegenschaftsentwässerung
wirksamer, flächendeckender und kosteneffizienter durchgeführt werden. Betriebsinhaber profitieren von schnelleren Entscheiden und tieferen Gebühren.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Private Kontrolle im betrieblichen Umweltschutz.
- Lufthygienerechtliche Kontrollen
- Energieeffizienz-Kontrollen
- Kontrollen von Betrieben, die unter die Störfallverordnung fallen
- Kontrollen von Biolaboratorien
- Das System der privaten Kontrolle im Gewässerschutz und Abfallrecht
- Umweltschutz in Ihrer Branche
- Hier erfahren Sie, welche Behörde (AWEL oder Gemeinde) für die Erteilung einer gewässerschutzrechtlichen Bewilligung oder abfallrechtlichen Beurteilung zuständig ist
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe
Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge
Walcheplatz 2
Postfach
8090 Zürich
Telefon
043 259 32 62
Fax
043 259 39 80
E-Mail
betriebe@bd.zh.ch
