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Land- / Forstwirtschaft
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Es sind die landwirtschaftlichen Betriebe, die uns ernähren. Ohne sie würden wir rasch verhungern. Paradoxerweise schädigen sie auch für unsere Leben wichtige Ökosysteme. Pestizide setzen beispielsweise nicht nur Schädlingen zu sondern auch unbeteiligten Lebewesen. Ammoniak-Emissionen tragen zwei Drittel zum Stickstoff-Eintrag in unsere Ökosysteme bei. Wälder verlieren dadurch ihre Widerstandskraft gegenüber Stürmen, Trockenheit oder Frost und empfindliche Biotope sowie Pflanzen- und Tierarten gehen verloren. Letztlich "stinkt" die Gülle im Nahbereich von Wohnzonen.
Für den Gewässerschutz ist das korrekte Lagern und Verwerten von Jauche und Mist. Sind alle Abwasseranlagen dicht und genügend gross und wird der Hofdünger pflanzengerecht eingesetzt, besteht keine Gefahr, dass der Untergrund oder das Grundwasser verschmutzt wird.
Vorplätze werden oft via Drainagen in Bäche und Flüsse entwässert. Pflanzenbehandlungsmittel, Jauche, Treibstoffe oder das Ausbringen von Gemüsewaschwasser können hier zu Gewässerverschmutzungen führen.
Wird der Mindestabstand eingehalten, ist in der Regel nicht von einer übermässigen Geruchs-Immission auszugehen. Die Immissionen liegen dann in einem von den Anwohnern zu tolerierenden Bereich.
Für die Bewilligung von Tierhaltungsanlagen bzw. des Betriebskonzepts eines Landwirtschaftsbetriebes ist – neben der baurechtlichen Bewilligung durch die örtliche Baubehörde - seit 2005 das Amt für Landschaft und Natur (ALN) zuständig.
Gülleausbringung
Gülleausbringung mit Schleppschlauch
Das Ausbringen der Gülle führt zu Ammoniak- und Geruchsemissionen. Ammoniakverlust bedeutet einen Verlust an Stickstoff, der mittels Düngemittel ausgeglichen werden muss. Zur Vermeidung der Stickstoff-Verluste und zur Reduktion der Geruchsemissionen wird die Gülle bei entsprechender Witterung soweit möglich mit Hilfe eines Schleppschlauchverteilers bodennah ausgebracht.
Güllelagerung
Güllelager, welche nicht abgedeckt sind, führen zu Ammoniak- und Geruchsemissionen. Diese lassen sich durch eine Abdeckung des Güllelagers zu einem grossen Teil verhindern. Das Lagern und Ausbringen von Hofdünger (Gülle und Mist) und die Abwasserentsorgung unterliegt bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen. Güllebehälter und andere Anlagen, die für den Gewässerschutz von Bedeutung sind, bedürfen der Bewilligung durch die örtliche Baubehörde. Die gewässerschutzkonforme Abwasserentsorgung im ländlichen Raum ist Voraussetzung für das Bauen. Mehr zum Thema Gewässerschutz bei landwirtschaftlichen Betrieben.
Ressourcenprojekt Ammoniak
Im Rahmen des Programmes „Nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen“ stellt der Bund Beiträge für Ammoniak-reduzierende Projekte zur Verfügung. Seit Anfang 2012 beteiligt sich der Kanton Zürich mit einem eigenen Ressourcenprojekt. Dabei fördert er die Gülleausbringung mit Schleppschlauch sowie die Abdeckung von grösseren Güllelagern mit einem finanziellen Beitrag.
Feuern im Freien
Die Verbrennung von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien ist im Kanton Zürich in den Monaten November bis Februar verboten. Ausnahmebewilligungen in bestimmten Fällen kann bei Waldabfällen der zuständige Revierförster und bei Feldabfällen die Gemeinde erteilen.
Gerätebenzin
Die Verwendung von herkömmlichem Benzin für Garten-Kleingeräte wie Rasenmäher, Laubgebläse etc. führt zu schädlichen Emissionen. Kann nicht auf Elektrogeräte ausgewichen werden, so verwenden Sie Gerätebenzin sich und der Umwelt zuliebe. Gerätebenzin, auch unter dem Namen Alkylatbenzin gehandelt, erzeugt weniger Schadstoffe und Gestank und schont somit Ihre Gesundheit. Gerätebenzin erhalten Sie bei verschiedenen Bezugsquellen.
- Einzelne umweltrelevanten Bewilligungen/Genehmigungen
- Kontrollen von Betrieben, Baustellen und Anlagen
- Luftreinhalte-Verordnung
- Landwirtschaftsgesetz (LwG, Art. 77a)
- Luftreinhaltevorschriften in der Landwirtschaft
- Umweltkonforme Lagerung von Stoffen
- Absicherung von Güterumschlagplätzen
- Betriebe, Baustellen und Anlagen, die unter die Störfallverordnung fallen
- Sonderabfälle & andere kontrollpflichtige Abfälle
Weitere Informationen
Kontakt Lufthygiene
AWEL
Abteilung Lufthygiene
Sektion Massnahmenplanung und Grundlagen
Stampfenbachstrasse 12
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Regula Rometsch
Telefon
043 259 29 95
Fax
043 259 51 78
E-Mail
regula.rometsch@bd.zh.ch
Kontakt Gewässerschutz
AWEL
Abteilung Gewässerschutz
Sektion Siedlungsentwässerung
Gruppe Liegenschaftsentwässerung
Weinbergstrasse 17
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Jörg Förtsch
Telefon
043 259 32 77
Fax
043 259 54 51
E-Mail
joerg.foertsch@bd.zh.ch
Kontakt Lagerung von Pflanzenhilfsstoffen (Verkaufsstellen)
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe
Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge (BUS)
Walcheplatz 2
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Heinz Stahel
Telefon
043 259 32 56
Fax
043 259 39 80
E-Mail
heinz.stahel@bd.zh.ch
