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Branchen
Gesundheitswesen / Forschung / Lehre
© 2010 Copyright Baudirektion
In diesen Bereich fallen Spitäler und spitalähnliche Einrichtungen (z.B. Pflegezentren, psychiatrische Klinken), Zahnarztpraxen, spezialisierte medizinische, chemische und biologische Labors, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Spitäler
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Unter diese Branche fallen öffentliche und private Kliniken, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen. Zum Spital gehören diverse "Nebenbetriebe" wie Garagen für Sanitätsfahrzeuge, Grossküchen, Wäschereien, Abfallsammelstellen, Gebindelager (z.B. innerhalb der Abfallsammelstelle oder zur Sammlung von Fotoabwasser), das spitalinterne Bad, Umschlagplätze für Wasser gefährdende Flüssigkeiten usw. Dabei gelten die Anforderungen der einzelnen Unterbereiche. Die Abwässer eines Spitals werden gewässerschutzrechtlich wie Industrieabwässer behandelt.
Umwelt-Eigenkontrolle in Spitälern
Die Einhaltung von umweltrechtlichen Vorgaben liegt primär in der Eigenverantwortung der Betriebe, die Behörden unterstützen sie dabei. 2010 wurde das Projekt Umwelt-Eigenkontrolle in Spitälern gestartet: Die Spitalbetriebe sollen sich durch periodische Eigenkontrollen und Selbstdeklarationen zu verschiedenen umweltrelevanten Themen (u.a. Abfälle, Abwasser, Abluft, Gefahrstoffe) selbstverantwortlich überprüfen und darüber alle drei Jahre einen Bericht abgeben. Den Spitälern werden dazu verschiedene Arbeits- und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.
Wichtige Informationen
Handbuch "Ökologie und Entsorgung" (zu beziehen beim Verband Zürcher Krankenhäuser, Wagerenstr. 45, 8610 Uster, Tel. 01 943 16 66)
Vollzugshilfe "Entsorgung von medizinischen Abfällen" (zu beziehen beim Bundesamt für Umwelt)
Weitere Unterlagen
- Entsorgung von Abfällen aus Arztpraxen, Merkblatt, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft/Gesundheitsdirektion Kt. ZH 2006 (PDF, 161 kB)
- "Umwelt-Eigenkontrolle in Zürcher Spitälern", Zürcher Umweltpraxis Nr. 64, 2011 (PDF, 102 kB)
- "Umwelt-Eigenkontrolle", Handbuch für Spitäler, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft 2010 (PDF, 1 MB)
- Umwelt-Compliance-Analysen, Arbeitstabelle, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Excel, 1 MB)
- "Umwelt-Eigenkontrolle im Spital", Arbeitsvorlage, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Word, 542 kB)
Zahnarztpraxen
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Unter diese Branche fallen Zahnarztpraxen und Zahnkliniken. Ausgenommen sind gewisse spezialisierte Praxen, z.B. reine Dentalhygiene- oder kieferorthopädische Praxen.
In Zahnarztpraxen fallen Abwässer und Abfälle an, die gesundheitsschädlich oder umweltgefährdend sein können. Insbesondere Quecksilberverbindungen wie Amalgam (sowie deren wasserlösliche Salze und Quecksilberdämpfe) sind ausserordentlich giftig und stark wassergefährdend.
Um Schäden zu vermeiden, sind Abwässer und Abfälle deshalb fachgerecht zu behandeln und zu entsorgen.
Abwasser aus zahnärztlichen Arbeitsplätzen
Das Abwasser aus zahnärztlichen Arbeitsplätzen kann Amalgam enthalten und muss deshalb über Amalgamabscheider (AMAB) mit einem Wirkungsgrad von mindestens 95 % behandelt werden. Solche Arbeitsplätze müssen von der zuständigen Behörde gewässerschutzrechtlich bewilligt sein. Ausgenommen sind Arbeitsplätze, bei denen keinerlei Amalgam anfällt, z.B. reine Dentalhygiene-Arbeitsplätze.
Achtung: An Arbeitsplätzen oder Lavabos, welche nicht mit einem AMAB ausgerüstet sind, ist jegliche Bearbeitung von Amalgam untersagt! Es ist nicht gestattet, an diesen Orten mit Amalgam verschmutzte Instrumente (z.B. Amalgamschnitzer) und Geräteteile (z.B. Filtersiebe aus der Speischale) zu waschen oder zu spülen!
Abfälle aus Zahnarztpraxen
In der Zahnmedizin fallen verschiedene Sonderabfälle an, die sorgfältig in separaten, flüssigkeitsdichten, verschliessbaren und korrekt beschrifteten Behältern gesammelt werden müssen. Sie dürfen zur Entsorgung nur einer Entsorgungsfirma mit entsprechender Bewilligung übergeben werden. Die Entsorgungsbelege sind 5 Jahre aufzubewahren und bei Umweltkontrollen vorzuzeigen.
Als zahnmedizinische Sonderabfälle gelten
- Amalgamabfälle (Abfall-Code 180110): alle amalgamhaltigen Abfälle wie AMAB-Schlämme, extrahierte Zähne, Stopfresten, Spülwasser, kontaminierte Watte, Tücher, Schläuche etc.
- Abfälle mit Verletzungsgefahr/„Sharps“ (Abfall-Code 180101): spitze oder scharfe Gegenstände wie Kanülen, Skalpelle etc.
- Röntgen-Entwickler (Abfall-Code 090101)
- Röntgen-Fixierbäder (Abfall-Code 090104)
- Chemikalien aus der Praxis (Abfall-Code 180106): Desinfektionsmittel, Laborchemikalien etc.
- Altmedikamente (Abfall-Code 180109)
Achtung: Amalgamverschmutzte Revisionsteile dürfen vom Servicemonteur nicht mitgenommen und via Dentaldepot entsorgt werden!
Andere mögliche Abfälle
- Weitere Sonderabfälle sind z.B. Leuchtstoffröhren, verbrauchte Batterien und Akkumulatoren. Möchten Sie mehr über deren umweltkonforme Entsorgung wissen?
- Andere kontrollpflichtige Abfälle wie elektronische und elektrische Geräte (Röntgeneinrichtungen, PC’s, Drucker, Kühlschränke, etc.): Rückgabe an den Hersteller oder Händler.
- Metallplättchen und Röntgenfilme sollten für das Recycling des darin enthaltenen Metalls (Blei, Silber) ebenfalls gesammelt und einer spezialisierten Entsorgungsfirma übergeben werden. Fragen sie Ihren Entsorger danach!
Umweltkontrollen in Zahnarztpraxen
Im Kanton Zürich ist das AWEL dafür verantwortlich, die gesetzeskonforme Abwasserbehandlung und Entsorgung der Sonderabfälle in Zahnarztpraxen und Zahnkliniken mit periodischen Umweltkontrollen zu überprüfen.
Die gesetzlichen Umweltkontrollen in Zahnarztpraxen und -kliniken werden von qualifizierten und befugten Sonderabfall-Entsorgungsfirmen durchgeführt. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die vom AWEL dazu ermächtigt sind, die gesetzlichen Umweltkontrollen durchzuführen. Die Entsorger übernehmen neben der Abfallentsorgung auch eine Kontroll- und Beratertätigkeit. Sie schliessen mit den Praxen eine Entsorgungsvereinbarung ab und führen im Rahmen des normalen Abholservices alle zwei Jahre eine Kontrolle durch.
Die Kontrolle umfasst vor allem die Wartung der Amalgamabscheider, den Umgang des Personals mit den verschiedenen Sonderabfällen, die Sammlung, Aufbewahrung und Entsorgung der verschiedenen Sonderabfälle sowie die Prüfung von Entsorgungsbelegen.
- Zahnarztpraxen und Zahnkliniken, Merkblatt, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft 2007 (PDF, 102 kB)
- Umweltkontrollen in Zahnarztpraxen und Zahnkliniken, Info-Flyer, Zahnärztegesellschaft, Gesundheitsdirektion und Baudirektion des Kantons Zürich 2007 (PDF, 1 MB)
- Öffentliche Liste der für Umweltkontrollen befugten Entsorger (PDF, 46 kB)
- Fragebogen für Zahnarztpraxen und Zahnkliniken (PDF, 237 kB)
- Einzelne umweltrelevanten Bewilligungen/Genehmigungen
- Kontrollen von Betrieben, Baustellen und Anlagen
- Absicherung von Güterumschlagplätzen
- Umweltkonforme Lagerung von Stoffen
- Sonderabfälle & andere kontrollpflichtige Abfälle
- Medizinische Abfälle
- Betriebe, Baustellen und Anlagen, die unter die Störfallverordnung fallen
- Biosicherheit in Betrieben
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe
Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge
Walcheplatz 2
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Jesper Hansen
Telefon
043 259 32 52
Fax
043 259 39 80
E-Mail
jesper.hansen@bd.zh.ch
